Thema: In einer ersten Reaktion können wir von Pflege24 nur sagen: Endlich tut sich was!
„Die 24-Stunden-Pflege gerät ins Wanken“ titelte gestern die Tagesschau nach einem aktuellen BGH-Gerichtsurteil, das die Branche aufrütteln dürfte:
Das Bundesarbeitsgericht entschied aktuell, dass ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten in Deutschland auch den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Wir haben diese Entscheidung schon vor langer Zeit selbst getroffen, denn private Pflege zu Hause darf sich nicht länger unter dem Deckmantel der geduldeten Schwarzarbeit verstecken!
Bei einer Entsendung nach Deutschland muss die hiesige Mindestlohnregelung zum Zuge kommen – und zwar die, die für die ausgeführte Tätigkeit gilt! Dass entsandte, ausländische Pflegekräfte hier meist nur den gesetzlichen Mindestlohn von Haushaltshilfen in Höhe von 9,60 € erhalten, ist nicht nur ungerecht, sondern auch illegal.
Für Pflegeleistungen gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge. In unserem Arbeitsfeld ist es der für Pflegehilfskräfte, der Stand 01.04.2021 im Saarland und allen westlichen Bundesländern bei 11,80 € zu liegen hat.
Pflege24 ist hier einen kleinen Schritt voraus. In ihrem festangestellten Arbeitsverhältnis mit uns erhalten alle Pflegekräfte schon seit einiger Zeit den Mindestlohn von 12,55 pro Stunde, der für Pflegehilfskräfte gesetzlich erst ab dem 01.04.2022 vorgesehen ist.
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