Wenn gesetzlich Krankenversicherte mehr als
zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens für Arzneimittel ausgegeben
haben, sind sie von weiteren Zuzahlungen für das laufende Jahr
befreit. Bei chronisch Kranken, etwa Diabetikern, die in ein
Disease-Management-Program (DMP) eingeschrieben sind, liegt die
Grenze sogar bei einem Prozent. Das Apothekenmagazin "Diabetes
Ratgeber" weist darauf hin, dass viele Apotheken eine Kundenkarte
anbieten, auf der alle Zuzahlungen erfasst werden. Die
Zuzahlungsliste könne man sich ausdrucken lassen und als Nachweis für
die Krankenkasse verwenden. Auch als Nachweis für das Finanzamt kann
sie nützlich sein, falls man außergewöhnliche Belastungen gelten
machen will.
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frei.
Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 1/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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