Wer im Beipackzettel seines Medikaments ein auf der Spitze
stehendes schwarzes Dreieck entdeckt, sollte besonders auf
Nebenwirkungen achten. Das rät die Arzneimittelkommission der
Deutschen Apotheker (AMK). Das schwarze Dreieck bedeutet aber nicht,
dass das Arzneimittel unsicher ist, sondern einer besonderen
Überwachung unterliegt. Patienten sollten jeden Verdacht auf eine
Nebenwirkung am besten mit ihrem Arzt oder Apotheker besprechen. Seit
Jahresbeginn ist die Kennzeichnung nach dem Ende einer Übergangsfrist
für Medikamente, die besonders überwacht werden, verpflichtend.
Das schwarze Dreieck symbolisiert, dass in dem zugelassenen
Medikament ein Wirkstoff enthalten ist, zu dem weniger Informationen
als zu anderen Arzneimitteln zur Verfügung stehen. Das schwarze
Dreieck wird ergänzt durch den Satz: "Dieses Arzneimittel unterliegt
einer zusätzlichen Überwachung. Häufigster Grund dafür ist, dass das
Arzneimittel erst seit kurzem auf dem Markt ist. Ein Ausschuss der
europäischen Zulassungsbehörde EMA in London legt fest, für welche
Wirkstoffe diese neue Regelung gilt. Derzeit betrifft diese Regelung
rund 150 Wirkstoffe.
"Patienten sollten sich nicht wundern, wenn sie von ihrem
Apotheker danach gefragt werden, ob sie ein Medikament gut vertragen
oder ob sie Nebenwirkungen feststellen", sagt Prof. Dr. Martin
Schulz, Vorsitzender der AMK. "Das hat nichts damit zu tun, dass der
Apotheker an der Verträglichkeit eines Medikaments zweifelt. Es dient
vielmehr dem Zweck, dass die Apotheker zu noch nicht etablierten
Arzneimitteln mehr Informationen zusammentragen wollen, mit dem Ziel,
die Arzneimitteltherapie noch sicherer zu machen." Apotheker melden
Verdachtsfälle von Nebenwirkungen an die AMK, die eng mit den
Bundesoberbehörden zusammen arbeitet.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de und www.arzneimittelkommission.info
Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de