Ob Skifahren in den Rocky Mountains, ein Städtetrip nach Rio de Janeiro oder ein Badeurlaub in warmen Gefilden - Ziele für Fernreisen im Winter gibt es viele. Doch Hindernisse und Verspätungen auf dem Weg zum Flughafen können die Anfahrt zu einer nervlichen Zerreißprobe machen. Was wichtig ist, damit der Urlaub nicht endet, bevor er richtig begonnen hat, und worauf Urlauber bereits bei der Planung achten sollten, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).
Verspätungen einkalkulieren
Gerade in der kalten Jahreszeit sind Verspätungen und Ausfälle aufgrund schlechter Wetterverhältnisse im deutschen Straßen- und Schienenverkehr keine Seltenheit. "Doch wenn Wetterkapriolen wie Schneestürme oder Glatteis dann ausgerechnet auf dem Weg zum Flughafen zuschlagen, ist für viele Reisende der Spaß vorbei", bestätigt Reiseexpertin Birgit Dreyer von der ERV. Zwar sind stunden- und kilometerlange Staus, chaotische Straßenverhältnisse oder gar der völlige Zusammenbruch des Öffentlichen Nahverkehrs hierzulande glücklicherweise relativ selten. Doch leider ist auch in Deutschland nicht ausgeschlossen, dass die Wetterverhältnisse den Verkehr ab und zu lahmlegen. "Schon bei gutem Wetter empfiehlt es sich, vor einer Urlaubsreise immer etwas zeitlichen Spielraum für die Anreise zum Flughafen, den Check-in oder die Sicherheitskontrollen einzuplanen", rät die Reiseexpertin der ERV und warnt: "Sind allerdings bereits widrige Wetter- und Verkehrsverhältnisse angekündigt, sollten Urlauber mögliche Verkehrsbehinderungen unbedingt einrechnen und ihren zeitlichen Puffer großzügig ausdehnen".
Anschluss verpasst - was nun?
Fliegt den Reisenden die Maschine jedoch trotz aller Vorbereitung sprichwörtlich vor der Nase weg oder haben sie den gebuchten Fernzug um Haaresbreite verpasst, erleben "Gestrandete" mitunter eine böse Überraschung: Denn in der Regel bedeutet "umbuchen" auch "ordentlich draufzahlen". Zwar dürfen zumindest Bahnunternehmen Entschädigungen bei höherer Gewalt - und dazu zählen auch schlechte Witterungsbedingungen - inzwischen nicht mehr von vornherein ausschließen. Dies gilt jedoch nicht für Fluggesellschaften und den Öffentlichen Nahverkehr: "Haben Sie durch die Anreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel aus Gründen höherer Gewalt Ihren Anschluss verpasst, haften die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs oftmals nicht für weitere Folgekosten", warnt die ERV Reiseexpertin. Die beste Möglichkeit, eine Zusatzbelastung der Urlaubskasse durch Storno- oder Umbuchungsgebühren zu verhindern, ist deshalb der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. Die Reiserücktritts-Versicherung der ERV beispielsweise springt nicht nur ein, wenn eine Reise aus Krankheits- oder Unfallgründen nicht angetreten werden kann, sondern sichert den Kunden auch gegen die Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Beispiel: Ein Reisender versäumt sein Flugzeug, weil der Fernbus zum Flughafen um zwei Stunden verspätet war. In diesem Fall bekommt er anfallende Mehrkosten für die Hinreise bis zu 1.500 Euro erstattet. Außerdem werden im Bedarfsfall auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft übernommen. Manche Versicherer bieten auch einen speziellen Schutz für Bahnreisen an. Damit sind Urlauber nicht nur bei Zugverspätungen auf der sicheren Seite - auch für Zugausfälle sind sie gewappnet: "Ist durch Ausfall oder Verspätung eine Weiterfahrt am gleichen Tag nicht mehr möglich, werden Transfer- und Übernachtungskosten übernommen. Oder, wenn möglich, die Kosten einer Ersatzbeförderung zum Zielort - beispielsweise mit dem Taxi", weiß die ERV Reiseexpertin.
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Kurzfassung:
Hindernisse und Verspätungen bei der Anreise
Worauf Urlauber achten sollten
-Was sollten Reisende schon auf dem Weg in den Urlaub berücksichtigen?
-Wer haftet bei verpasstem Anschluss?
-Wie können sich Reisende bereits im Vorfeld gegen Verspätung oder Ausfälle absichern?
Ziele für Fernreisen im Winter gibt es viele. Doch Hindernisse und Verspätungen auf dem Weg zum Flughafen können die Anfahrt zu einer nervlichen Zerreißprobe machen. Gerade in der kalten Jahreszeit sind Verspätungen und Ausfälle aufgrund schlechter Wetterverhältnisse im deutschen Straßen- und Schienenverkehr keine Seltenheit. "Doch wenn Wetterkapriolen wie Schneestürme oder Glatteis dann ausgerechnet auf dem Weg zum Flughafen zuschlagen, ist für viele Reisende der Spaß vorbei", bestätigt Reiseexpertin Birgit Dreyer von der ERV (Europäische Reiseversicherung). "Schon bei gutem Wetter empfiehlt es sich, vor einer Urlaubsreise immer etwas zeitlichen Spielraum für die Anreise zum Flughafen, den Check-in oder die Sicherheitskontrollen einzuplanen", rät die Reiseexpertin der ERV und warnt: "Sind allerdings bereits widrige Wetter- und Verkehrsverhältnisse angekündigt, sollten Urlauber mögliche Verkehrsbehinderungen unbedingt einrechnen und ihren zeitlichen Puffer großzügig ausdehnen". Fliegt den Reisenden die Maschine jedoch trotz aller Vorbereitung sprichwörtlich vor der Nase weg oder haben sie den gebuchten Fernzug um Haaresbreite verpasst, erleben "Gestrandete" mitunter eine böse Überraschung: "Haben Sie durch die Anreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel aus Gründen höherer Gewalt Ihren Anschluss verpasst, haften die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs oftmals nicht für weitere Folgekosten", warnt Birgit Dreyer. Die beste Möglichkeit, eine Zusatzbelastung der Urlaubskasse durch Storno- oder Umbuchungsgebühren zu verhindern, ist deshalb der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. Die Reiserücktritts-Versicherung der ERV beispielsweise springt nicht nur ein, wenn eine Reise aus Krankheits- oder Unfallgründen nicht angetreten werden kann, sondern sichert den Kunden auch gegen die Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Außerdem werden im Bedarfsfall auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft übernommen. Manche Versicherer bieten auch einen speziellen Schutz für Bahnreisen an. Damit sind Urlauber nicht nur bei Zugverspätungen auf der sicheren Seite - auch für Zugausfälle sind sie gewappnet: "Ist durch Ausfall oder Verspätung eine Weiterfahrt am gleichen Tag nicht mehr möglich, werden Transfer- und Übernachtungskosten übernommen. Oder, wenn möglich, die Kosten einer Ersatzbeförderung zum Zielort - beispielsweise mit dem Taxi", weiß die ERV Reiseexpertin.
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