> Berlin - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben ein gemeinsames Rundschreiben an die Spitzenverbände der für die Komplexleistung zuständigen Kostenträger (Krankenkassen, Sozial- und Kinder- und Jugendhilfeträger) versandt. Mit diesem Rundschreiben werden noch bestehende Rechtsfragen eindeutig geklärt und Unsicherheiten ausgeräumt, die bisher eine zufriedenstellende Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung in die Praxis erschwert haben.
Die Komplexleistung ist eine interdisziplinäre abgestimmte Leistungsform von medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen an behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, die dafür sorgt, dass Eltern und Kind die Versorgung aus einer Hand erhalten.
"Wir begrüßen dieses Rundschreiben sehr und hoffen, dass die Frühförderung damit einen Riesenschritt vorankommt", so Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der Bundesregierung und Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Für die Beauftragten ist dieses Thema ein Dauerbrenner. Seit Inkrafttreten der Frühförderverordnung im Jahr 2003 setzten sie sich gemeinsam fortwährend dafür ein, dass es zur reibungslosen Umsetzung der Komplexleistung kommt und dass die Stolpersteine ausgeräumt werden. Die Ministerien haben sich gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer und den Spitzenverbänden der Kostenträger sich auf dieses gemeinsame Rundschreiben verständigt.
"Jetzt besteht die berechtigte Hoffnung, dass das Ziel in greifbare Nähe rückt: eine optimale Erbringung von Förderleistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt," so Helga Kühn-Mengel.
Karin Evers-Meyer: "Einer zügigen bundesweiten Umsetzung steht nun nichts mehr im Wege. Jetzt müssen sich die Kostenträger schnellstmöglich verständigen, denn die Betroffenen haben lange genug auf die Klärung der Situation gewartet."
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