Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht, ob Helau oder Alaaf - in der närrischen Zeit wird ausgelassen gefeiert. Doch bei allem Frohsinn sollten Jecken und Narren an den tollen Tagen einiges beachten, damit der Spaß kein jähes Ende findet. Die Versicherungsexperten von ERGO geben Tipps, wie sich Karnevalisten unbeschwert und sicher ins Vergnügen stürzen können.
Narren-Sicherheit nicht vergessen!
Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch erreicht die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt: Hunderttausende säumen vor allem in den Narren-Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz die Straßen, um zu feiern und den Teilnehmern der Karnevalsumzüge zuzujubeln. Neben Kostümierung, aufwendig geschmückten Wagen, Musik-Corps und Reitern dürfen Kamelle und Bonbons natürlich bei keinem Karnevalsumzug fehlen. Doch Vorsicht: Die "Wurfgeschosse", die von den Festwagen fallen, sind nicht zu unterschätzen! Denn nicht nur Bonbons und Konfetti, auch ganze Pralinenschachteln, Blumensträuße oder Schokoladentafeln fliegen mitunter in die feiernde Menge. Ab und an kann es natürlich auch passieren, dass eine Kamelle sprichwörtlich ins Auge geht. Doch wer ist dafür verantwortlich, wenn ein Zuschauer dabei eine Verletzung erleidet? "Wenn auf einem Karnevalsumzug Süßigkeiten fliegen, dann steigt natürlich auch das Unfallrisiko. Doch wer von Bonbons getroffen wird und eine Verletzung davonträgt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld", weiß Tanja Cronenberg, Schadenexpertin von ERGO. Denn: Der Veranstalter des Karnevalsumzuges haftet nicht für Schäden, die durch herumfliegende Kamelle entstehen. Laut einem Urteil des Kölner Amtsgerichts gilt nämlich: Die süßen Geschosse gehören zu einem Karnevalsumzug einfach dazu. Deshalb müssen sich Zuschauer des Karnevalspektakels entsprechend darauf einstellen und tragen somit auch selbst das Unfallrisiko. "Da es sich hier um eine Freizeitveranstaltung handelt, greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ebenfalls nicht", warnt Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO. "Im Fall der Fälle schützt nur eine private Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls - und dies übrigens nicht nur während der tollen Tage."
Keine Narrenfreiheit im Karneval!
Ob bei der privaten Faschingsfeier, auf einem Karnevalsumzug, einer Prunksitzung oder einem Maskenball: Leider ist niemand davor gefeit, selbst versehentlich einen Schaden anzurichten. Gerade, wenn es beim närrischen Treiben hoch hergeht, ist schnell einmal unabsichtlich mit der Zigarette ein Brandloch in das wertvolle Kostüm eines feiernden Jecken gebrannt. Genauso kann es passieren, dass ein Karnevalist im dichten Gedränge eines Umzugs oder beim ausgelassenen Tanzen jemanden verletzt. "Gut beraten ist in diesen Fällen, wer über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt", weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte bei ERGO. "Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt Karnevalisten sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden vor den finanziellen Folgen närrischer Fröhlichkeit." Denn auch während der närrischen Zeit gilt: Wer einen anderen schädigt, muss nach dem Gesetz Schadensersatz leisten. Er haftet dafür mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen. Möglicherweise ein Leben lang.
Auf vier Rädern im Faschingstrubel?
Auf Karnevalsfeiern wird viel gelacht, getanzt und auch getrunken. Doch Vorsicht: Wer Alkohol zu sich genommen hat, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen! Denn: "Bereits geringe Mengen Alkohol beeinflussen das Wahrnehmungs- und Konzentrationsvermögen. Dies führt dazu, dass Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht mehr richtig eingeschätzt werden können und die Reaktionsfähigkeit nachlässt", warnt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. Wer sich trotz Alkoholgenuss ans Steuer setzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und den Verlust des Führerscheins: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kostet Alkohol am Steuer auch den Versicherungsschutz! Verursacht der betrunkene Karnevalist einen Unfall, wird der Fahrer für die Folgen zur Kasse gebeten. Zudem muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt. Deshalb der Rat des Kfz-Experten von ERGO an alle Autofahrer im Karneval: "Mit alkoholfreien Getränken bleiben Sie fahrtüchtig und gefährden weder sich noch andere." Wer dennoch Alkohol genießen möchte, sollte vorher mit dem Freundeskreis absprechen, wer nüchtern bleibt und zu später Stunde als Fahrer zur Verfügung steht.
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Kurz-/Onlinefassung:
Vorsicht bei Unfällen und Schäden im Karneval!
Gut versichert ins närrische Treiben
- Wer haftet bei Schäden durch Kamelle beim Karnevalsumzug?
- Greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Karneval?
- Wer schützt Karnevalisten, die selbst versehentlich einen Schaden anrichten?
- Was sollten Autofahrer im Fasching beachten?
Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht - zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch erreicht die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt: Hunderttausende säumen vor allem in den Narren-Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz die Straßen, um den Teilnehmern der Karnevalsumzüge zuzujubeln. Kamelle und Bonbons dürfen hier natürlich nicht fehlen. Doch wer ist dafür verantwortlich, wenn ein Zuschauer durch eins der "Wurfgeschosse" eine Verletzung erleidet? "Wer von Bonbons getroffen wird und eine Verletzung davonträgt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld", weiß Tanja Cronenberg, Schadenexpertin von ERGO. Denn: Der Veranstalter des Karnevalsumzuges haftet nicht für Schäden, die durch herumfliegende Kamelle entstehen. Laut einem Urteil des Kölner Amtsgerichts gilt nämlich: Die süßen Geschosse gehören zu einem Karnevalsumzug einfach dazu. Deshalb müssen sich Zuschauer des Karnevalspektakels entsprechend darauf einstellen und tragen somit auch selbst das Unfallrisiko. "Da es sich hier um eine Freizeitveranstaltung handelt, greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ebenfalls nicht", warnt Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO. "Im Fall der Fälle schützt nur eine private Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls." Leider ist auch niemand davor gefeit, selbst versehentlich einen Schaden anzurichten. Gerade, wenn es beim närrischen Treiben hoch hergeht, ist zum Beispiel schnell einmal unabsichtlich mit der Zigarette ein Brandloch in das wertvolle Kostüm eines feiernden Jecken gebrannt. "Gut beraten ist in diesen Fällen, wer über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt", weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte bei ERGO. "Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt Karnevalisten sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden vor den finanziellen Folgen närrischer Fröhlichkeit." Denn auch während der närrischen Zeit gilt: Wer einen anderen schädigt, muss nach dem Gesetz Schadensersatz leisten. Er haftet dafür mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen. Möglicherweise ein Leben lang. Außerdem gilt: Wer auf Karnevalsfeiern Alkohol getrunken hat, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen! Denn: "Bereits geringe Mengen Alkohol beeinflussen das Wahrnehmungs- und Konzentrationsvermögen", warnt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. Wer sich trotz Alkoholgenuss ans Steuer setzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und den Verlust des Führerscheins: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kostet Alkohol am Steuer auch den Versicherungsschutz! Verursacht der betrunkene Karnevalist einen Unfall, wird der Fahrer für die Folgen zur Kasse gebeten. Zudem muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt. Deshalb der Rat des Kfz-Experten von ERGO an alle Autofahrer im Karneval: "Mit alkoholfreien Getränken bleiben Sie fahrtüchtig und gefährden weder sich noch andere."
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