fit und munter - Wenn aus "Wellness" Stress wird...

fit und munter

Wenn aus "Wellness" Stress wird...

Tipps für Wellness-Urlauber bei Reisemängeln
Ab wann bietet ein "Wellness"-Hotel wirklich Wellness? Reicht bereits ein Schwimmbad für die Klassifizierung aus oder ist ein bestimmtes Angebot an Kosmetik- und Massagebehandlungen Voraussetzung? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zeigt auf, was bei Wellness-Urlauben als Reisemangel gilt - und was nicht.

Regnerisches Wetter, ein anstrengender Beruf oder einfach mal die Seele baumeln lassen - Gründe für einen "Wellness"-Aufenthalt in einem Hotel gibt es viele. Doch Vorsicht: "Wellness ist kein geschützter Begriff", warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das heißt: Nicht überall, wo "Wellness" steht, wird auch "Wellness" geboten! In den letzten Jahren bemüht sich die Tourismus-Branche, wie beispielsweise der Deutsche Wellness Verband sowie einzelne Bundesländer, verstärkt um Qualitätskriterien. Diese Richtlinien legen fest, welche Mindestanforderungen sogenannte "Wellness"-Hotels etwa im Wellness- und Spa-Bereich, aber auch in der Gastronomie erfüllen müssen. Mit Zertifikaten und Qualitätssiegeln sollen Erholungssuchende einen Wegweiser durch die zahlreichen Wellness-Angebote erhalten. So wird teilweise festgelegt, wie groß die Fläche des Wellness-Bereichs pro Hotelzimmer sein muss, um ein bestimmtes Zertifikat zu bekommen. Aber: "Der fehlende rechtliche Schutz des Begriffes "Wellness" erschwert es unzufriedenen Wellness-Urlaubern, Reisemängel geltend zu machen", so die D.A.S. Expertin. Dennoch müssen enttäuschte Reisende nicht alles akzeptieren:

Wellness-Atmosphäre im Raucherzimmer?
Viele Wellness-Hotels sind auf dem Land, in den Bergen, in der Nähe von Seen oder dem Meer zu finden - schließlich gehört zur Erholung und Entspannung auch klare und frische Luft dazu. Umso größer der Ärger, wenn das in einem Wellness-Hotel gebuchte Zimmer stark nach Rauch riecht. Dies gilt - wenn nicht explizit ein Raucherzimmer gebucht wurde - als Reisemangel. Das Amtsgericht Meldorf (Az. 81 C 15/11) gab einem erholungssuchenden Ehepaar Recht, dass sich weigerte, ein Zimmer mit intensivem Rauchgeruch zu beziehen und auch zu bezahlen.

Wellness-Massage ohne Rückenschmerzen?
Dagegen stellt allein die nach Ansicht des Gastes zu niedrige Qualifikation von Mitarbeitern in Wellness-Hotels in der Regel keinen Reisemangel dar. Dies gilt zumindest, soweit das Hotel nicht zuvor eine bestimmte Ausbildung der Mitarbeiter im Wellness-Bereich zugesichert hat. "Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die angegebenen Berufsbezeichnungen", so der Rat der D.A.S. Rechtsexpertin. Es ist zwar davon auszugehen, dass in einem etablierten Wellness-Hotel erfahrene Mitarbeiter beschäftigt sind, die das Wohlbefinden und die Entspannung der Gäste fördern. Doch weder "Wellness-Masseur" noch "Wellness-Therapeut" sind geschützte Berufsbezeichnungen. Wer beispielsweise den Titel "Wellness-Masseur" führt, hat keine staatlich anerkannte Ausbildung zum "Masseur und medizinischen Bademeister" nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) absolviert, sondern oft nur ein wenige Tage kurzes Seminar besucht. Zwar kann eine Behandlung eines "Wellness-Masseurs" mit einer Massage das Wohlbefinden des Kunden steigern. Wer jedoch unter Rückenproblemen leidet und auf eine konkrete Heil-Massage angewiesen ist, sollte sich vorab erkundigen, welche Qualifikation der Mitarbeiter genau hat!
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.463


Wussten Sie, dass...? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Reisemangel im "Wellness"-Hotel

- "Wellness" ist kein geschützter Begriff. Das heißt: Nicht überall, wo "Wellness" steht, wird auch Wellness geboten!

- Der Deutsche Wellness Verband und einzelne Bundesländer bieten Qualitätskriterien und Zertifikate zur Orientierung an.

- Ein stark verrauchtes Zimmer in einem Wellness-Hotel stellt einen Reisemangel dar (AG Meldorf, Az. 81 C 15/11).

- "Wellness-Masseur" und "Wellness-Therapeut" sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Aber: Nur aufgrund der Qualifikation der Mitarbeiter kann der Gast in der Regel keinen Anspruch wegen eines Reisemangels geltend machen.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 681



Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://hartzpics.de/DAS/Wellness/Bild1.jpg zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: