fit und munter - DMRZ: Software prüft Verordnungen auf Heilmittel-Richtlinien

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DMRZ: Software prüft Verordnungen auf Heilmittel-Richtlinien

Noch ein Highlight der neuen kostenlosen Therapeuten-Software des DMRZ
Heilmitteltherapeuten sind grundsätzlich zur Überprüfung der ärztlichen Heilmittel-Verordnungen auf Plausibilität und Vollständigkeit verpflichtet. Entspricht eine Verordnung nicht den Heilmittel-Richtlinien, darf der Therapeut diese weder realisieren noch abrechnen. Damit die Krankenkassen keine fehlerhaft eingereichten Verordnungen stornieren, hat das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) in seiner brandneuen Therapeuten-Software einen "Verordnungs-Check" integriert. Stimmen die Angaben in einer Verordnung nicht mit den Heilmittel-Richtlinien überein, meldet die Software den Fehler und rechnet eine solche Verordnung nicht mit den gesetzlichen Kostenträgern ab. Damit sind Heilmittelerbringer vor Stornierungen der Krankenkassen geschützt.


Die Prüfpflicht liegt bei den Heilmitteltherapeuten

Für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen und Logopäden ist die Einhaltung der Heilmittel-Richtlinien bei der Abrechnung von Verordnungen wichtig. Der Grund dafür sind die Vorgaben der Krankenkassen, die Heilmitteltherapeuten dazu verpflichten, ärztliche Heilmittel-Verordnungen auf Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen. So muss der Therapeut prüfen, ob eine Verordnung die für eine wirksame und wirtschaftliche Heilmitteltherapie notwendigen ärztlichen Angaben enthält, aus seiner professionellen Sicht heraus erkennbare Fehler aufweist und vollständig ist. Ist eine Heilmittelverordnung aus Sicht des Therapeuten fehlerhaft oder unvollständig, muss er immer Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten, da nach Ansicht des Gesetzgebers die Therapieentscheidung des Arztes auch in einer formal und inhaltlich fehlerhaften Verordnung zum Ausdruck kommt. Stimmt eine Verordnung nicht mit den Heilmittel-Richtlinien überein, verweigert die Krankenkasse die Abrechnung und behält oftmals sogar die fehlerhafte Verordnung ein, so dass diese weder korrigiert, noch erneut abgerechnet werden kann. Der Heilmitteltherapeut bekommt in einem solchen Fall kein Geld für seine Leistung. Damit so etwas nicht passiert, hat der bekannte Online-Abrechnungsdienst DMRZ in seine neue und kostenlose Therapeuten-Software einen "Verordnungs-Check" ( Plausibilitätsprüfung (http://www.dmrz.de/plausibilitaetspruefung-plausibilitaetscheck-10-2-14.html) ) integriert. Dieser merkt sofort, wenn die Verordnung nicht mit den Heilmittel-Richtlinien übereinstimmt und verhindert damit eine fehlerhafte Abrechnung mit den Kostenträgern.


Software prüft alles automatisch

Die Plausibilitätsprüfung von Verordnungen ist für Heilmitteltherapeuten von entscheidender Bedeutung. Die Experten des DMRZ haben sich daher eine besonders einfache Methode überlegt, wie sich in das Online-System des DMRZ eingegebene Verordnungen prüfen lassen. Sofort nach der Erfassung einer Verordnung meldet die Software, ob alle erfassten Parameter zusammenpassen oder ein Fehler vorhanden ist. Der Clou: erkennt die Software einen Fehler, wird der Therapeut darüber informiert, welcher Art dieser ist und kann ihn einfach und schnell korrigieren. Die Gefahr einer formal fehlerhaften Abrechnung ist damit gebannt und der Heilmitteltherapeut bekommt auf jeden Fall sein Geld.


Merken Sie sich schon jetzt für die kostenlose Therapeuten-Software des DMRZ vor

Heilmitteltherapeuten sollten sich unbedingt die kostenlose und internetbasierte Software des DMRZ anschauen. Es gibt eine Physiotherapeuten-Software (http://www.dmrz.de/physiotherapeuten-physiotherapie-software-14.html) und jeweils eine optimierte Version derselben Software für Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Damit Sie den Erscheinungstermin nicht verpassen, haben Sie beim DMRZ die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Auf der Internetseite www.dmrz.de/Thera (http://www.dmrz.de/Thera) steht Ihnen dazu ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Ausprobieren kostet übrigens beim DMRZ gar nichts, denn Kosten entstehen bei dem smarten Online-Abrechnungszentrum nur dann, wenn tatsächlich mit den Kostenträgern abgerechnet wird. Ein echter Tipp für alle Therapeuten.
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