Seit dem 1. November 2013 zahlen die
gesetzlichen Krankenkassen rund 60 Prozent mehr für Hörgeräte, etwa
710 Euro. Aber dafür müssen die Akustiker Geräte nach festgelegten
Kriterien liefern, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren
Ratgeber". So ist zum Beispiel Digitaltechnik Pflicht.
Umgebungsgeräusche muss ein Gerät wirksam herausfiltern können und
über mindestens vier Kanäle verfügen - das macht ein differenziertes
Klangbild möglich. Außerdem muss der Hörgeräte-Akustiker drei
Hörprogramme für spezielle Situationen programmieren können, zum
Beispiel Besuche im Konzertsaal. Trotzdem kann es für einige
Patienten sinnvoll sein, mehr als vier Kanäle zu haben, etwa wenn
jemand sowohl Einschränkungen in hohen und tiefen Frequenzen hat.
Auch für teurere Geräte übernehmen Kassen unter Umständen die Kosten.
Dann soll der Versicherte aber unbedingt vorher mit der Kasse
sprechen.
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 2/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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