Das belgische Parlament hat als erstes Land der Welt ein Gesetz
verabschiedet, nach dem Sterbehilfe ohne Alterseinschränkung auch bei
Kindern erlaubt ist. Jessica Saba, 4, aus Lachine in der kanadischen
Provinz Quebec, die mit einem lebensgefährlichen Herzfehler auf die
Welt und kam zahlreiche Herzoperationen überlebte, erhebt nun im
Namen von Kindern mit schweren Erkrankungen in aller Welt ihre
Stimme. Sie bittet den König von Belgien, den Gesetzesentwurf zur
Sterbehilfe nicht zu unterzeichnen. "Im Namen aller Kinder, bitte
unterschreiben Sie dieses Euthanasie-Gesetz nicht", bittet Jessica in
ihrem Video vom 2. Februar [http://wp.me/p3DmFt-4Y ].
http://www.youtube.com/channel/UC4di7uSDkRYsHx8UL38LHvA
(Photo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20140214/670971 )
Jessicas Mutter Marisa warnt, ein Gesetz zur Sterbehilfe für
Kinder könne die Eltern kranker Kinder dazu verleiten, "zu früh
aufzugeben". Eltern und Kinder "brauchen Liebe und Unterstützung für
das Leben und keine Sterbehilfe".
Sollte die Sterbehilfe für Kinder in Belgien erlaubt werden, so
sei die Gefahr gross, dass Euthanasie für Kinder bald in vielen
weiteren Teilen der Welt ermöglicht werde. Sterbehilfe wurde in
Belgien anfangs für körperlich schwer kranke Patienten zugelassen und
ist inzwischen auch für psychisch Kranke möglich. Was erst nur für
Erwachsene möglich war, gilt nun auch für Kinder.
Sollte der König dem Gesetz zustimmen, verletze Belgien die
UN-Kinderrechtskonvention. In der Konvention steht geschrieben: 1.
Das Recht auf Leben. 2. Überleben und Entwicklung des Kindes. 3.
Spezieller Schutz 4. Angemessene medizinische Versorgung 5. Besondere
Versorgung und Förderung von Kindern mit Behinderung. 6. Schutz gegen
jegliche Formen von Vernachlässigung und Gewalt. Die Sterbehilfe
verstösst gegen all diese Rechte. Das Recht eines Kindes auf
angemessene medizinische Versorgung schliesst auch die
Palliativmedizin mit ein. Am 12. Februar 2014 wurde im Rahmen des
Internationalen Kongresses zu pädiatrischer Palliativmedizin, der 250
Spezialisten für Palliativmedizin aus über 35 Ländern repräsentiert,
erklärt, dass alle Kinder das Recht auf beste Lebensqualität haben.
Wenn Kinder unter lebensbedrohlichen Krankheiten leiden, haben sie
das Recht auf qualitativ hochwertige Palliativmedizin. "Die
Sterbehilfe ist nicht Teil der pädiatrischen Palliativversorgung und
stellt keine Alternative zur Palliativmedizin dar." Die Familie
appelliert an die belgische Regierung, ihre Entscheidung zur
Sterbehilfe bei Kindern zu überdenken. "(...) Die Antwort auf das
Leiden eines Kindes besteht in der Verbesserung der palliativen
Versorgung und nicht darin, seinem Leben ein Ende zu setzen."
In einem anderen Video, in dem die Gefahren und
Missbrauchsmöglichkeiten der Sterbehilfe für Kinder beschrieben
werden, erklärt die 16-jährige Nadine aus Quebec (Kanada), die eine
aggressive Form der Leukämie dank einer Knochenmarktransplantation
überlebt hat, dass sie die lebensrettende Chemotherapie als damals
erst 14-Jährige vielleicht abgelehnt hätte, wäre Sterbehilfe erlaubt
gewesen. Sie ist der Meinung, dass sich viele junge Menschen
ebenfalls für die Option der Sterbehilfe entscheiden würden, wenn
dies möglich wäre. Ihre Mutter Claude unterstreicht die Bedeutung von
Familie und Zuwendung im Zusammenhang mit der Versorgung junger
Menschen in der schwersten Phase ihres Lebens. Nadine ist heute
dankbar, am Leben zu sein.
Video: http://youtu.be/Z1a2tsk_jZI
In der kanadischen Provinz Quebec arbeitet die Regierung derzeit
ebenfalls an einem Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe, ähnlich dem
Gesetz, das in Belgien vor etwa zehn Jahren verabschiedet worden war.
Die Menschenrechtskommission der Provinz Quebec empfiehlt die
Ausweitung der Sterbehilfe auch auf Kinder.
Der Weltärztebund, der 9 Millionen Ärzte weltweit repräsentiert,
verurteilt Sterbehilfe und rät Ärzten dazu, diese auch dort nicht
durchzuführen, wo sie erlaubt ist.
Anmerkung an die Redaktion:
Ein Bild zu der vorliegenden Pressemitteilung finden Sie beim
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Für weitere Informationen:
Dr. Paul Saba +1-5148863447 pauljsaba@gmail.com +1-5142498541
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