Jeder Vertragszahnarzt muss über einen Zeitraum von fünf Jahren CME-Punkte sammeln und diese nachweisen, um das Fortbildungszertifikat der Zahnärztekammern zu erhalten.
Zum Stichtag 30. Juni 2014 endet nun die Frist für diejenigen Zahnärzte zum zweiten Mal, die seit mindestens 10 Jahren vertragszahnärztlich arbeiten und zum ersten Mal für solche, die seit 5 Jahren tätig sind.
Werden die Punkte nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichendem Umfang bei der zuständigen Zahnärztekammer eingereicht, drohen Honorarkürzungen bis hin zur Entziehung der Zulassung. Praxisinhaber sind auch verantwortlich für den Fortbildungsnachweis ihrer angestellten Zahnärzte. Wird dieser nicht erbracht, führt das zu Honorarkürzungen, auch wenn die eigenen Nachweise vollständig eingereicht sind.
Mit der DVD-Fortbildung i-med können Praxisinhaber und ihre angestellten Zahnärzte jetzt in nur drei Schritten fehlende Punkte erwerben: Filme anschauen, Fragen beantworten, Zertifikat erhalten.
Interessenten finden weitere Informationen unter www.i-med-online.de (http://www.i-med-online.de/) .