fit und munter - Während der närrischen Zeit: Auto außerhalb der Karnevalszone parken / R+V-Infocenter: Mobile Halteverbote in vielen Straßen - Schäden am Auto durch Vollkaskoversicherung abgedeckt

fit und munter

Während der närrischen Zeit: Auto außerhalb der Karnevalszone parken / R+V-Infocenter: Mobile Halteverbote in vielen Straßen - Schäden am Auto durch Vollkaskoversicherung abgedeckt


Übermütige Jecken, bunte Motivwagen, fliegende
Kamellen: In der fünften Jahreszeit schlängeln sich Karnevalsumzüge
durch viele Städte - und so manches parkende Auto hat hinterher
Dellen und Kratzer. Hinzu kommt: Viele Straßen sind plötzlich
Halteverbotszonen. "Die Städte können das Parken zeitlich befristet
verbieten und die dort parkenden Autos abschleppen", sagt Karl
Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Schon nach
drei Tagen kann sich dann ein regelgerecht geparktes Fahrzeug auf dem
Abschlepphof wiederfinden. Das R+V-Infocenter rät Autobesitzern
daher, einen sicheren Parkplatz außerhalb der Feierzone zu suchen und
alle zwei bis drei Tage nach dem Fahrzeug zu schauen.

Städte und Gemeinden können jederzeit und überall mobile
Halteverbotsschilder aufstellen - mit nur drei Tagen Vorlauf. Wer
sein Auto dann nicht rechtzeitig woanders parkt, riskiert,
abgeschleppt zu werden. "Welche Straßen das in der Faschingszeit
betrifft, geben die lokalen Behörden in der Regel rechtzeitig
bekannt", so R+V-Experte Karl Walter.

Auch zum Schutz des Fahrzeugs empfiehlt sich ein Parkplatz abseits
des Trubels. Die Umzugsstrecke gilt als Gefahrengebiet. "Die Kosten
für abgetretene Spiegel oder Antennen sowie Beulen und Kratzer
übernimmt in der Regel die Vollkaskoversicherung", erklärt Walter.
"Bei einem Einbruch ins Auto springt auch die Teilkaskoversicherung
ein."

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wer Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, sollte sie möglichst
schnell bei Polizei und Versicherung melden.
- Die Schäden nicht sofort reparieren lassen, falls die
Versicherung einen Gutachter schickt.
- Wenn der Fahrzeugbesitzer ein mobiles Haltverbot missachtet,
muss er die Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung des
Fahrzeugs bezahlen.

Mehr unter http://ao-url.de/245022



Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
Login
Einstellungen

Druckbare Version

Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links
Linkempfehlung

Diesen Artikel weiter empfehlen: