Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das 14.
SGB V-Änderungsgesetz beschlossen. Sein Herzstück ist der Verzicht
auf den sogenannten AMNOG-Bestandsmarktaufruf. Ursprünglich hatte das
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehen, dass auch
ältere patentgeschützte Arzneimittel der Preisbildung nach dem AMNOG
unterliegen. Um das hier vorgesehene Einsparvolumen zu kompensieren,
werden mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz jetzt der Zwangsrabatt auf
Arzneimittel dauerhaft von 6 % auf 7 % angehoben und das
Preismoratorium verlängert. Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes
erfolgte die Klarstellung, wonach Generika von diesen beiden
Maßnahmen ausgenommen sind.
Hierzu kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro
Generika:
"Es ist gut, dass der Gesetzgeber seine Intention klargestellt
hat, wonach Generika von der Anhebung des Zwangsrabatts und der
Verlängerung des Preismoratoriums nicht erfasst sind. Allerdings wird
der Preis- und Rabattdruck auf Generika in Deutschland insgesamt
nicht geringer. Er ist aber durch die neuen politischen Maßnahmen
zumindest nicht noch weiter verschärft worden.
Wir setzen darauf, dass wir mit der Großen Koalition jetzt
diskutieren, wie wir die Nachhaltigkeit der Arzneimittelversorgung,
die in Deutschland zu 75 % eine Generikaversorgung ist, künftig
gewährleisten können."
Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-0,
info@progenerika.de, www.progenerika.de
Folgen Sie uns auf Twitter unter http://twitter.com/progenerika