0-Ton: 6 Sekunden (Geräusche Karneval)
Stößchen, Prosit oder nicht lange schnacken, Kopf in Nacken, zur
fünften Jahreszeit gehört Alkohol trinken, zum Feiern einfach dazu.
Und dagegen ist auch nichts zu sagen, solange man sich nicht hinters
Steuer setzt. Dann allerdings hört die Narrenfreiheit auf, sagt
Experte Gerhard Laub von TÜV SÜD und weiß womit man rechnen muss,
wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird:
0-Ton: 17 Sekunden
Dann muss man mit einer Geldbuße rechnen. 500 Euro sind dann
fällig, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte gibt es in Flensburg. Und
wenn das Gleiche sich wiederholt, dann erhöht sich die Geldbuße, das
Fahrverbot wird länger, und ab 1,1 Promille ist die Fahrerlaubnis
ganz weg.
Zudem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU,
fällig. Kann man einer hohen Promillefahrt vorbeugen, indem man zum
Beispiel zu einem Alkoholtester greift?
0-Ton: 15 Sekunden
Alkoholtester, die man auf dem freien Markt kaufen kann, sind
einfach unzuverlässig. Schon allein deshalb sollte man sie nicht
verwenden. Der andere Grund ist, dass sie dazu verführen, sich an
Promillegrenzen "hinzutrinken". Und das ist erst recht gefährlich.
Also Hände weg davon.
Also besser nach einer feucht-fröhlichen Nacht mit dem Taxi oder
den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. Ist der
Restalkohol im Blut am nächsten Morgen verschwunden, sodass man sich
hinters Steuer setzen kann?
0-Ton: 16 Sekunden
Der verschwindet viel langsamer als man denkt. Wenn man am Abend
oder in der Nacht Alkohol getrunken hat, kann am Vormittag immer noch
Restalkohol im Blut sein. Kaffee und Kopfschmerztabletten oder auch
kaltes duschen, nützt alles nichts. Die Devise soll sein: Auto
einfach in so einer Situation stehen lassen.
Und noch ein Tipp von TÜV SÜD: Trotz Kostüm und Pappnase muss man
problemlos lenken, schalten und bremsen können.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
FÜR DIE REDAKTEURE:
Ein extra Service für Sie: Den dazugehörigen Podcast bzw. fertig
gebauten Beitrag finden Sie auf der Homepage von TÜV SÜD.
www.tuev-sued.de/audio-pr.
Kontakt: TÜV SÜD AG, Carolin Eckert, Telefon: +49 89/57 91- 1592
E-Mail: carolin.eckert@tuev-sued.de