Das Medikament soll "vor dem Essen" eingenommen
werden. Bedeutet das nun fünf Minuten vorher, dreißig, sechzig?
Richtig ist: 30 Minuten vor der Hauptmahlzeit, erklärt der Apotheker
Arndt Botzenhardt aus Immenstadt in der "Apotheken Umschau". "Nach
dem Essen" aber ist meist gleichbedeutend mit nüchtern. Der Abstand
soll mindestens zwei Stunden betragen. Heißt es "zum Essen
einnehmen", dann schluckt man die Arznei während des Essens oder
unmittelbar danach.
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