Die AOK Sachsen-Anhalt führt ihre
Leistungsoffensive, die im Januar 2014 mit der "Ärztlichen
Zweitmeinung" begann, fort. Die künstliche Befruchtung wird um zwei
Jahre verlängert und die Rotaviren-Schluckimpfung von Säuglingen ist
jetzt per AOK-Chipkarte abrechenbar. Das hat der Verwaltungsrat der
Gesundheitskasse am 19. März 2014 beschlossen.
Künstliche Befruchtung jetzt zwei Jahre länger möglich
Für viele Ehepaare ist der unerfüllte Kinderwunsch eine große
Belastung. "Sollte eine medizinischen Ursachenklärung ergeben, dass
nur eine künstliche Befruchtung dem Paar Hilfe verspricht, dann gibt
es für AOK-Versicherte Hilfe: Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt über
die gesetzliche Regelung hinaus 50 Prozent der genehmigten Kosten für
Versicherte bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres bei Frauen
(früher bis zum 40. Lebensjahr) bzw. des 52. Lebensjahres bei Männer
(früher bis zum 50. Lebensjahr)", so Traudel Gemmer, Vorsitzende des
Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt.
Rotaviren-Schluckimpfung bei Säuglingen ab sofort per
AOK-Chipkarte möglich
Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 gibt es eine landesweite
Impfvereinbarung zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der
allgemeinen Rotaviren-Schluckimpfung von Säuglingen in den
Leistungskatalog.
"Ab dem 1. April 2014 entsteht damit für die AOK-Versicherten eine
erhebliche Verfahrenserleichterung, denn nunmehr kann die Impfung
vollständig und ohne Vorkasse direkt über die AOK-Chipkarte
abgerechnet werden", sagte Susanne Wiedemeyer, alternierende
Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt.
Die AOK Sachsen-Anhat betreut rund 700.000 Versicherte in 44
regionalen Kundencentern. Ihr Marktanteil liegt bei rund 34 Prozent.
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