fit und munter - Mehr Qualität und Transparenz im zahnärztlichen Gutachterwesen / Ab 1. April deckungsgleiche Regelungen für alle Kassen

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Mehr Qualität und Transparenz im zahnärztlichen Gutachterwesen / Ab 1. April deckungsgleiche Regelungen für alle Kassen


Für das Gutachterwesen in der zahnmedizinischen
Versorgung in Deutschland gelten ab dem 1. April 2014 für alle
Kassenarten die gleichen Regelungen. Dazu werden die bislang nach
Primär- und Ersatzkassen getrennten Vereinbarungen zur
zahnmedizinischen Begutachtung zusammengeführt. Darauf haben sich die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der
GKV-Spitzenverband verständigt. Für Patienten bedeutet die Neuordnung
deutlich mehr Transparenz und Sicherheit bei zahnmedizinischen
Gutachten.

Infolge des Patientenrechtegesetzes haben Patienten spätestens
nach vier Wochen Klarheit über die Ansprüche, die ihnen im Rahmen der
GKV zustehen. Mit der jetzt vereinbarten Angleichung wird die
Qualität der Begutachtung weiter ausgebaut. Unter anderem können nun
auch Krankenkassen Vertragszahnärzte als Gutachter vorschlagen. Die
Berufung erfolgt, wie bisher, einvernehmlich von den
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Kassen. Zum Zeitpunkt der
Bestellung müssen die Gutachter mindestens vier Jahre ununterbrochen
als Vertragszahnärzte zugelassen sein sowie entsprechende
Berufserfahrung und Fortbildungen nachweisen. Jeder neu bestellte
Gutachter wird zudem im ersten Jahr fachlich von den
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleitet. Da die rechtlichen
Grundlagen in einer klar strukturierten Vereinbarung zusammengefasst
sind, ist das neue Regelwerk für die Gutachter einfacher zu
handhaben.

"Bisher gab es im vertragszahnärztlichen Gutachterwesen je nach
Kassenart unterschiedliche Regelungen. Mit der Angleichung haben wir
nun eine flächendeckende und rechtssichere Systematik im gesamten
GKV-System. Jeder Patient, egal bei welcher Kasse er versichert ist,
hat den gleichen verbrieften Anspruch. Die Angleichung trägt dazu
bei, dass die Qualität, die Transparenz und die Akzeptanz des im
Gesundheitswesen einzigartigen vertragszahnärztlichen
Gutachterverfahrens weiter erhöht werden. Unser nächstes Ziel ist
daher, die restlichen, noch unterschiedlichen Regelungen in den
Bundesmantelverträgen anzugleichen", erläutert Dr. Wolfgang Eßer,
Vorstandsvorsitzender der KZBV, die zentralen Vorteile der
Harmonisierung.

Der aktualisierte Bundesmantelvertrag mit allen Neuerungen zum
Gutachterwesen ist ab 01.04.2014 abrufbar unter
http://www.kzbv.de/vertraege



Pressekontakt:
Dr. Jürgen Fedderwitz
Telefon: 030 / 28 01 79-27, E-Mail: presse@kzbv.de
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