Die meisten Deutschen wissen nicht, was ihnen
zusteht bei Verspätung, Überbuchung oder Ausfall ihres Flugs. Das hat
eine repräsentative Umfrage von Finanztip ergeben. Ein neuer
Online-Rechner der Verbraucher-Webseite bietet jetzt Unterstützung:
Mit wenigen Klicks können Passagiere herausfinden, welche Ansprüche
sie in ihrem Fall geltend machen können. Bis zu 600 Euro
Entschädigung sind möglich - sogar noch drei Jahre nach dem Flug.
Der Ärger ist gewaltig, wenn das Flugzeug verspätet ist, überbucht
wurde oder sogar ganz ausfällt. Etwa sechs von zehn Bundesbürgern
wissen nicht, welche Entschädigung sie verlangen könnten. Wenn sie
über ihre Rechte Bescheid wüssten, wäre es für 71 Prozent der
Befragten nicht zu aufwendig, eine Entschädigung zu verlangen. Das
sind die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter 1.000
Bundesbürgern, die die Verbraucher-Webseite Finanztip in Auftrag
gegeben hat.
Dank Rechner und Musterschreiben mit wenigen Klicks zur Entschädigung
Derzeit werden nur zwei Prozent der Betroffenen tatsächlich
entschädigt. Das belegen Zahlen aus dem Verkehrsausschuss des
Europaparlaments. Daher haben die Experten von Finanztip den
speziellen Entschädigungsrechner mit Musterschreiben entwickelt. "Die
europäischen Fluggastrechte sind sehr komplex. Kein Wunder also, dass
Verbraucher nicht wissen, was ihnen eigentlich zusteht, und
schließlich leer ausgehen", sagt Frederike Roser, Reiseexpertin bei
Finanztip. "Mit unserem kostenlosen Rechner kann jetzt jeder ganz
leicht seine Ansprüche herausfinden und mit Hilfe der Musterbriefe
auch einfordern."
Nutzer beantworten auf Finanztip.de wenige kurze Fragen zu den
Umständen des Flugs. Sie erhalten dann eine übersichtliche
Zusammenfassung ihrer Ansprüche. Zum Herunterladen gibt es zudem eine
ausführliche Auswertung mit angepasstem Musterschreiben, um die
Forderungen bei der Airline schnell einreichen zu können. Mit diesem
Service können enttäuschte Passagiere mit geringem Aufwand bis zu 600
Euro von der Fluggesellschaft erhalten.
Entschädigung noch drei Jahre nach dem Flug
Die Ansprüche verjähren erst nach drei Kalenderjahren. "Wer also
im Jahr 2011 geflogen ist, kann noch bis Ende dieses Jahres seine
Forderungen stellen", sagt Roser. Aber Achtung: Entschädigungen gibt
es nach europäischem Recht nur für Flüge, die in einem EU-Land
starten. Wenn die Airline ihren Sitz in der Europäischen Union hat,
gelten die Rechte auch für Flüge, die in der EU landen. Hin- und
Rückflug sowie jede Teilstrecke müssen gesondert betrachtet werden.
Der Rechner ist auf www.finanztip.de/fluggastrecht kostenlos nutzbar.
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