Bei der Spitta GmbH & Co. KG gibt es einen Grund zum Feiern: Das erfolgreiche Portal für die zahnmedizinische Abrechnung, abrechnung-zahnmedizin.de, feiert seinen 4. Geburtstag und freut sich über stetig wachsende Besucherzahlen. Dazu meint Andreja Krasnik, die leitende Produktmanagerin: "Wir sind stolz auf dieses Jubiläum. Das Portal hat sich bei Zahnärzten und Praxismitarbeitern einen Namen gemacht. Vor allem bei der Einführung der neuen GOZ 2012 als auch bei den neuesten Ergänzungen im BEMA konnte das Portal in Aktualität und Service überzeugen. Die Praxen sind sofort informiert und können vieles gleich in der Abrechnung umsetzen."
GOZ und BEMA im Fokus
Nach wie vor sind die User an den neuesten Informationen zu GOZ und BEMA interessiert. Das Portal abrechnung-zahnmedizin.de informiert gleich auf der Startseite kostenlos über derzeitige Entwicklungen, aktuelle Gerichtsurteile und übersichtliche Abrechnungsbeispiele. Top-aktuelle News halten die User immer auf dem neusten Stand.
Herzstück: Profunde Kommentierung von namhaften Experten
Das Herzstück des Portals sind die Expertenkommentare zu allen Positionen der zahnärztlichen Gebührenordnungen, wie BEMA, GOZ und GOÄ. "Auf www.abrechnung-zahnmedizin.de finden die eingeloggten Kunden zu jeder Position ausgewählte Kommentare von renommierten Experten, wie z.B. Dr. Janusz Rat, Dr. Jürgen Marbaise und vielen weiteren Abrechnungsspezialisten. Dieses hochkarätige Autorenteam bürgt für die hohe Qualität unserer Abrechnungsinformationen", erläutert Andreja Krasnik.
Das Portal für umfassende Abrechnungsberatung
Die einzelnen BEMA-, GOZ- und GOÄ-Positionen kann der User auf der übersichtlichen Startseite entweder über den Navigationsbaum oder über die Suchfunktion aufrufen. Zu jeder Abrechnungsposition findet der User sofort einen Kurzkommentar sowie weitere nützliche Informationen: Expertenkommentare und Abrechnungsbestimmungen oder passende Textbausteine für Antwortschreiben an kostenerstattende Stellen. Des Weiteren findet er zu jeder GOZ-Position Begründungen bei Überschreiten des Steigerungssatzes, Gerichtsurteile, Fallbeispiele und den Steigerungssatzrechner. Das und viele weitere praxiserprobte Funktionen machen abrechnung-zahnmedizin.de zum gefragten Begleiter bei der zahnärztlichen Abrechnung.
Jubiläumsangebot im April 2014
Anlässlich des Jubiläums erhalten Interessierte zwei Monatsbeiträge geschenkt, wenn sie sich bis 30. April 2014 für einen Zugang auf abrechnung-zahnmedizin.de für zwölf Monate entscheiden.
www.abrechnung-zahnmedizin.de
Bildrechte: B Stolze / PIXELIO
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