Zum Stichtag 30. Juni hatten 2.909 von insgesamt 3.494 niedergelassenen Medizinern in Brandenburg ihr Fortbildungszertifikat. Dieses bescheinigt den Ärzten eine kontinuierliche Fortbildung in den letzten fünf Jahren, womit sie die Vorgaben des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) erfüllen. Aus Sicht des Vorsitzenden der Akademie für ärztliche Fortbildung und Präsidenten der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB), Dr. Udo Wolter, ist das ein gutes Ergebnis.
"Ich bin mit den Zahlen zufrieden, verdeutlichen sie doch, wie wichtig den Ärzten im Land Brandenburg ihre Fortbildung ist. Doch auch ohne gesetzliche Vorschrift war die Fortbildung für die Mediziner schon immer unverzichtbarer Bestandteil ihrer Arbeit", sagt Dr. Wolter. Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2004 festgelegt, dass erstmalig alle berufstätigen Fachärzte in Deutschland bis zum Juni 2009 insgesamt 250 Fortbildungspunkte nachweisen müssen. Nur mit dieser erreichten Punktzahl können die Mediziner ihr Fortbildungszertifikat bei der zuständigen Ärztekammer beantragen. Das wiederum verlangt auch von der brandenburgischen Landesärztekammer einen hohen bürokratischen Aufwand.
Besonders die Erfassung mittels Barcode-Etiketten war dabei eine neue Herausforderung. "Hierbei waren und sind die Mitarbeiter der Akademie auf die Mediziner angewiesen. Wenn diese ihre Strichcodes zu den Fortbildungsveranstaltungen nicht dabei haben, erschwert das die elektronische Erfassung der Punkte. Mittlerweile funktioniert dieses Verfahren in Brandenburg aber gut und ohne größere Probleme", erklärt der Akademie-Vorsitzende, der damit auch optimistisch auf zukünftige Aufgaben schaut.
Denn neben den niedergelassenen Vertragsärzten müssen auch Mediziner im Krankenhaus das Fortbildungszertifikat vorlegen. Diese haben laut Gesetz jedoch noch bis Dezember 2010 Zeit, ihren Nachweis bei der Kammer zu beantragen. Anders als die niedergelassenen müssen die angestellten Ärzte dieses schließlich dem ärztlichen Direktor ihrer Klinik vorlegen. Mediziner in eigener Praxis weisen ihre erbrachte Fortbildung der Kassenärztlichen Vereinigung nach.