Der nächste Anlass zum Feiern kommt bestimmt,
denn am 3. April ist Welt-Party-Tag. Mit den richtigen
Vorsichtsmaßnahmen gibt es auch am Morgen nach der rauschenden
Party-Nacht kein böses Erwachen. CosmosDirekt gibt Tipps und erklärt,
was in Hinsicht Versicherungsschutz zu beachten ist.
Zum Welt-Party-Tag am 3. April wird überall auf der Welt gefeiert:
in Clubs, Kneipen - aber auch in zahlreichen Privatwohnungen. Gerade
wenn die Feier in den eigenen vier Wänden stattfindet, können
Gastgeber durch einfache Vorkehrungen verhindern, dass kleinere
Zwischenfälle zu echten Stimmungskillern werden: "Auch eine
Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind wichtige Begleiter
jeder Party. Sie schützen vor den finanziellen Folgen ungeplanter
Party-Pannen", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt. Der Versicherer gibt Tipps, wie sich Party-Schäden
vermeiden lassen und zeigt, was beim Versicherungsschutz zu beachten
ist.
Party-Raum begrenzen
Unabhängig von der Anzahl der Gäste sollten sich Gastgeber vor der
Party genau überlegen, in welchen Zimmern der Wohnung gefeiert wird.
Es empfiehlt sich, die Zahl der Räume zu begrenzen - und
beispielsweise nur Wohnzimmer, Küche und Bad für das Party-Volk zu
öffnen. In den übrigen verschlossenen Räumen können persönliche
Wertgegenstände und nicht benötigter Hausrat verstaut werden, sodass
sich im Rest der Wohnung die Tanzfläche vergrößert und potenzielle
Schadenquellen entschärft werden. Ein weiterer Vorteil: Nach der
Party müssen weniger Räume gereinigt werden.
Wertsachen einschließen
Gastgeber sollten Wertgegenstände wie Notebooks, Tablets, Schmuck
oder Geld sicher wegschließen: entweder in einem separaten Raum oder
- noch besser - in einem Tresor. Der Grund: Über die
Hausratversicherung besteht nur Versicherungsschutz, wenn Gegenstände
nachweislich durch Einbruchdiebstahl gestohlen wurden. Kein
Versicherungsschutz besteht hingegen, wenn zum Beispiel aus einem
unverschlossenen Schrank Sachen entwendet werden. Kommt es trotz
aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Versicherungsfall, ist es für die
Regulierung von Vorteil, wenn man in Besitz von Fotos und
Anschaffungsrechnungen der entwendeten Gegenstände ist.
Wenn ein Missgeschick passiert
Trotz aller Vorsicht ist ein Missgeschick im Party-Trubel schnell
passiert. Verursacht ein Gast während der Party versehentlich einen
Schaden, ist das ein Fall für seine private Haftpflichtversicherung.
Aber nicht nur im Party-Getümmel, auch im Alltag gilt: Eine
Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen
überhaupt.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-weltpartytag
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