Die Zahnzusatzversicherung erfreut sich seit einigen Jahren immer größerer Beliebtheit: Durch die Reduzierung der Kosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssen Patienten immer mehr in die eigene Tasche greifen, um Behandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen bei Zahnarzt zu finanzieren. Durch die Zahnzusatzversicherung steht seit langem ein sinnvolles Instrument zur Verfügung, um die anfallenden Kosten für Zahnersatz für den Patienten so gering wie möglich zu halten.
Grundsätzlich sollte man sich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei einem Versicherungsmakler genau über die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften informieren. Bedingt durch Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten. Denn: Gerade bei den Gesundheitsfragen kommt es drauf an, welche Zahnzusatzversicherung je nach Zustand des Gebisses noch die besten Leistungen bringt.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Grundsätzlich geht es dabei immer um die Frage, ob sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung in zahnärztlicher Behandlung befindet und wie viele Zähne fehlen. Je nach gemachter Angabe kann das unterschiedliche Folgen haben. Bei einer laufenden Behandlung wird der Antrag abgelehnt oder zurückgestellt. Ggf. wird zur laufenden Behandlung auch ein vorläufiger Ausschluss vereinbart. Bei fehlenden Zähnen gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten, wie der Antrag angenommen wird. Entweder werden fehlende Zähne direkt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es kann auch sein, das fehlenden Zähne, je nach Gesellschaften maximal vier, gegen Aufpreis mit versichert werden. Oder es wird eine Leistungsbeschränkung für die ersten Versicherungsjahre vereinbart. Hier hilft wirklich die genaue Nachfrage über einen Versicherungsmakler, da jede Zahnzusatzversicherung hier individuelle Annahmerichtlinien hat.
Wenn es zu einer Zahnersatzmaßnahme kommt, sollte man immer den Heil- und Kostenplan, der bereits von der GKV angenommen wurde, der Zahnzusatzversicherung einreichen. So kann die Versicherung bereits im Vorfeld eine Aussage zu der zu erwartenden Erstattung machen.
Folgt die Rechnung durch den Zahnarzt, so muss diese immer im Original eingereicht werden. Auch hier ist die Empfehlung, dieses über den Makler zu erledigen, wenn die Zahnzusatzversicherung hierüber abgeschlossen wurde. So kann zumindest dokumentiert werden, dass eine Rechnung auch eingegangen ist, da der Makler grundsätzlich die Interessen seiner Kunden vertritt.
Bildquelle: Melanie Vollmert, www.pixelio.de