Neben Leistungen der Krankenversicherung können auch Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom konkreten Bedarf.
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für alle Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheiten sowie der Verhütung von Verschlimmerungen dienen und im sogenannten Leistungskatalog des SGB V (5. Sozialgesetzbuch) enthalten sind. Das gilt u.a. für Arztbesuche, verschreibungspflichtige Medikamente, andere therapeutische Maßnahmen oder Hilfsmittel, die im Verlauf einer Demenz medizinisch erforderlich sind.
Die Pflegeversicherung greift dann, wenn voraussichtlich längerfristig (über 6 Monate hinaus) Pflegebedarf besteht. Betroffene müssen zunächst einen Antrag auf Leistungen bei ihrer Pflegekasse stellen. Nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird eine Pflegestufe ermittelt, nach der Demenzkranken bestimmte Leistungen zustehen. Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Pflegegeld, professionellen Pflegedienstleistungen oder einer Kombinationsleistung.
Weiterführende Informationen und Erfahrungsberichte bietet das Informationsportal www.wegweiser-demenz.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier gibt es Rat und Hilfe rund um das Thema Demenzerkrankungen. Mit der Adressdatenbank können Hilfeangebote vor Ort recherchiert werden.
Der Wegweiser Demenz wird herausgegeben vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend