Riecht ein Joghurt nach dem
Mindesthaltbarkeitsdatum noch einwandfrei, kann man ihn durchaus noch
essen. Medikamente jedoch sollen ab dem aufgedruckten Datum nicht
mehr verwendet werden. "Es ist falsch, Verfallsdaten als bloße
Empfehlung zu betrachten und nur bei äußerlich erkennbaren
Qualitätsmängeln wie zerbröckelten Tabletten auf die Einnahme zu
verzichten", betont ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold in der
"Apotheken Umschau". Und weiter: "Abgelaufene Medikamente gehören in
den Müll." Auf jeder Arzneipackung muss ein Verfallsdatum aufgebracht
sein. Laut Arzneimittelgesetz darf ein Medikament nach Überschreiten
des Datums nicht mehr gehandelt und angewendet werden.
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