Unternehmen sind erfolgreich, wenn es den Mitarbeitern gut geht. Die größeren Betriebe haben das inzwischen erkannt und nutzen entsprechende Angebote der gesetzlichen Versicherer. Hoch im Kurs steht dabei die Kompetenz der Betriebskrankenkassen, die sich mit typischen Arbeitsplatzbeschwerden auskennen und Rückenschulungen, Stresstherapie sowie Maßnahmen unter anderem gegen den Suchtmittelkonsum anbieten. Verglichen damit sind die Erzieherinnen und Erziehern weitgehend sich selbst überlassen. „Das kostet die Solidargemeinschaften viel Geld, weil die Therapie zum Beispiel von Rückenleiden deutlich teurer ist, als eine zeitgemäße Vorsorge“, so Friedrich Schütte, Vorstand der BKK24. Wie hoch das Gefährdungspotential tatsächlich ist, sei der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Nur wenige Außenstehende wüssten, was an diesen Arbeitsplätzen körperlich geleistet werde. Daher habe ein großer Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Chance, das Rentenalter ohne gesundheitliche Schäden zu erreichen.
Wichtigster Grund für den Arbeitskampf sind daher verpflichtende Maßnahmen zum Erhalt des körperlichen und seelischen Wohlbefindens der Betroffenen. Vor allem Frauen müssen in diesen Berufen oft an die Grenzen gehen, Behinderte tragen bis der Rücken kaputt ist oder mit dem psychischen Druck etwa aus der Betreuung von Missbrauchsfällen klarkommen. Sich um die gesundheitlichen Folgen dieser und anderer Jobs zu kümmern, ist ohnehin das wichtigste Anliegen der betrieblichen Gesundheitsförderung – „und die Krankenkassen wissen, wie man das macht“, so Schütte weiter. Sein Vorschlag: Gemeinsam mit anderen bundesweit agierenden Partnern ein Modell für die Gesundheitsvorsorge zu entwickeln. Die Chancen dafür stehen gut: „Wir können das schnell hinbekommen, da wir bereits über sehr weit entwickelte Konzepte für die betriebliche Gesundheitsförderung verfügen.“ Er ist sicher, dass auch andere Kassen am Entwurf eines entsprechenden Vorsorgemodells aktiv mitarbeiten werden.
Geht Schüttes Plan auf, könnte sich der wesentliche Streitpunkt zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und ihren sozial engagierten Mitarbeitern in Luft auflösen. Rückenschule, Anti-Stress-Kurse und weitere Präventionsmaßnahmen müssten dann nämlich nicht mehr von den Städten und Gemeinden bezahlt werden. Bundesgesetze erlauben es den Kassen, solche Maßnahmen für ihre Versicherten zu finanzieren.
Wie es weitergehen soll mit dem Vorstoß der BKK24? Schütte ist sich darüber klar, dass eine Einmischung von Politik oder Krankenkassen in die laufenden Verhandlungen eher negativ gesehen würde. Daher könne man den Tarifparteien nur das entsprechende Angebot machen: „Wir stehen zur Verfügung, wenn unser Rat beim Entwickeln von Programmen zur Gesundheitsvorsorge gewünscht wird.“ Die Einladung dazu müsse jedoch von den Vertretern der Arbeitnehmer und ihrer öffentlichen Arbeitgeber ausgehen.