Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 1994 das
Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit
(Pflege-Versicherungsgesetz) verabschiedet. Zum 20. Jahrestag erklärt
der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Die Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren ist ein
Meilenstein in der Geschichte der deutschen Sozialversicherung. Mit
der Einrichtung einer 'fünften Säule' der Sozialversicherung
reagierten CDU und CSU schon damals sensibel auf den demografischen
und gesellschaftlichen Wandel.
So wie die dynamische Rente mit dem Namen Konrad Adenauer
verbunden ist, so ist die Pflegeversicherung mit den Namen Helmut
Kohl und Norbert Blüm verknüpft. Der damalige Arbeitsminister Blüm
ließ sich bei der Entwicklung der Versicherung vom Gedanken der
solidarischen Selbsthilfe leiten. Den Kern seiner Pflegereform
bildete der Erwerb von Ansprüchen durch Leistung im Rahmen der
bewährten Struktur einer Sozialversicherung. Die vielfach beschworene
Nagelprobe hat die deutsche Pflegeversicherung nach 20 Jahren mehr
als bestanden.
Wir begrüßen, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sich
die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung auf die Fahnen
geschrieben hat. Auch nach der Reform wird die Pflegeversicherung
weiterhin eine christdemokratische Handschrift tragen. Mit der
Aufstockung um fünf Milliarden Euro pro Jahr wird die Pflege in
Deutschland nicht nur substanziell verbessert, sondern auch
zukunftsfähig gestaltet. Die Entlastung und Unterstützung pflegender
Angehöriger, die Verbesserung von Leistungen für Pflegebedürftige,
die Entlastung von Menschen in Pflegeberufen und die Einführung des
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes stellen wichtige
Weichenstellungen für die Akzeptanz der Pflegeversicherung in
Deutschland dar. Zudem ist die Einführung des Pflegevorsorgefonds ein
wertvoller Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung und damit Ausdruck
der Generationengerechtigkeit.
Wir müssen auch in Zukunft dafür sorgen, dass genügend Menschen
den Pflegeberuf ergreifen. Dazu müssen die Pflegeberufe
gesellschaftlich aufgewertet werden. Ein Baustein ist neben
verbesserten Arbeitsbedingungen fraglos eine deutlich höhere
Entlohnung der Beschäftigten. Tarifverträge, die sich an guten
Handwerkerlöhnen orientieren, würden die Attraktivität der
Pflegeberufe steigern. Darüber hinaus halten wir die Abschaffung des
Schulgeldes für Auszubildende in der Pflege, welches derzeit noch in
sieben Bundesländern erhoben wird, für ein Gebot der sozialen
Gerechtigkeit."
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