Das oberste Therapieziel besteht darin, möglichst frühzeitig alltagsrelevante Fähigkeitsstörungen (Probleme beim Gehen, Stehen, Aufstehen, bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege, aber auch beim Einkaufen und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw.) zu beseitigen, zu vermindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten, damit ein langfristiges Verbleiben in der gewohnten Umgebung möglich wird.
Qualifizierte Altentherapie hat einen ganzheitlichen Ansatz, ähnlich wie ihr Pendant auf der medizinischen Seite, die Geriatrie, denn ein hochbetagter Mensch hat so gut wie immer mehrere behandlungsbedürftige Krankheiten. Ärzte und Therapeuten müssen hier eng zusammenarbeiten, die akute Krankheit immer im Rahmen des gesamten Krankheitsbilds betrachten.
Durch ihr spezifisches Wissen im Umgang mit solchen Patienten können ausgebildete Altentherapeuten aus den Bereichen Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Innere Medizin, Neurologie und Orthopädie begründete Maßnahmen ableiten und durchführen, die die Lebenssituation der Betroffenen verbessern und stabilisieren. Sie schließen die Lücke zwischen Arzt und Pflegepersonal.
Im Gegensatz zu den gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen „Physiotherapeut“, „Ergotherapeut“ usw. ist „Altentherapeut“ noch ungeschützt, weil es bisher keine staatlich geregelte Ausbildung gibt - stattdessen aber eine Vielzahl von Angeboten zur Aus- oder Weiterbildung, die alle unterschiedliche Schwerpunkte setzen.
Hier setzt das Konzept der Bundesvereinigung für Altentherapie an: Sie hat Standards für die Ausbildung festgelegt. Sie will durch eine verbindliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung und eine von ihr verantwortete Abschlussprüfung für eine einheitliche und sichere Grundlage einer neuen beruflichen Qualifikation sorgen. Von ihr zertifizierte Fachschulen bieten die Ausbildungen an und werden auch von ihr überwacht. Zur Zeit gibt es diese Ausbildungen in Köln und Heidelberg.