Auch Erfrischungstücher haben Risiken und
Nebenwirkungen - zumindest für Menschen, die allergisch auf die
Dämpfe reagieren. Darauf weist die Online-Plattform
www.ferienretter.de hin. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach im
April einem Fluggast Schmerzensgeld zu, weil das Servicepersonal
einer Fluggesellschaft Erfrischungstücher verteilte, obwohl die
Reisende eindringlich gewarnt hatte, sie reagiere allergisch darauf.
(Az. 16 U 170/13)
Die Frau war mit einem Flugzeug von Indien nach Deutschland
geflogen. Während des Fluges wurden dampfende Erfrischungstücher -
sog. "Saunatücher" - ausgeteilt. Hierdurch wurde bei der Klägerin
eine allergische Reaktion mit Atemnot ausgelöst, die eine ärztliche
Behandlung notwendig machte. Am Zielflughafen wartete zudem ein
Notarzt auf die Dame. Die verlangte anschließend von der
Fluggesellschaft Schmerzensgeld.
Das OLG Frankfurt urteilte: Die Frau könne ein Schmerzensgeld
verlangen, weil die allergische Reaktion durch eine typische, dem
Luftverkehr eigentümliche Gefahr ausgelöst worden sei. Entscheidend
für die Richter war, dass die Frau das Bordpersonal mehrfach vor den
Folgen der Verteilung dieser Tücher gewarnt hatte. Die Mitarbeiter
der Fluggesellschaft seien deshalb gehalten gewesen, die Austeilung
der Tücher zu unterlassen oder die Klägerin so zu separieren, dass
sie nicht beeinträchtigt würde.
Der Reisenden wurde aber auch ein Mitverschulden angerechnet. Es
habe nämlich von ihr verlangt werden können, dass sie mit mehr
Nachdruck auf ihre Situation aufmerksam gemacht hätte. Im Moment, als
die Verteilung der Tücher begann, hätte die Klägerin notfalls
aufstehen und laut "Halt" rufen müssen.
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