Menschen mit Lungenerkrankungen wie Asthma sollten sich die
Inhalationstechnik ihrer Medikamente vom Apotheker erklären lassen.
"Viele Patienten sind überzeugt, dass sie ihre Medikamente richtig
anwenden - vor allem, wenn sie bereits seit Jahren darauf angewiesen
sind. Aber viele Inhalationssysteme sind kompliziert. Die Folge:
Sprays oder Pulverinhalatoren werden nicht immer korrekt bedient",
sagt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands
der Bundesapothekerkammer. "Hinzu kommt: Erhält ein Patient wegen
eines Rabattvertrags ein anderes Präparat als gewohnt, kann eine
andere Handhabung erforderlich sein. Patienten sollten deshalb das
Beratungsangebot ihrer Apotheke nutzen." Am 6. Mai findet der
Welt-Asthma-Tag statt.
Die richtige Inhalationstechnik hängt vom verwendeten Präparatetyp
ab. Grundsätzlich gibt es zwei Arten: Dosieraerosole und
Pulverinhalatoren. Treibgasgefüllte Dosieraerosole funktionieren wie
kleine Spraydosen. Sie sollten vor der Inhalation kräftig geschüttelt
werden. Das Mundstück muss bei der Inhalation nach unten zeigen und
wird mit den Lippen fest umschlossen. Es sollte regelmäßig gereinigt
werden, um ein Verkleben des Ventils zu vermeiden. Bei
Dosieraerosolen sollten Patienten langsam tief einatmen und den Atem
anschließend etwa zehn Sekunden lang anhalten. Der zweite Gerätetyp
sind Pulverinhalatoren. Bei ihnen wird die Wirkstoffabgabe durch den
Atemzug ausgelöst. Patienten sollten deshalb nicht langsam, sondern
schnell und kräftig einatmen. So wird der notwendige Atemstrom
aufgebaut, damit die Pulverpartikel in sehr kleiner Form in die Lunge
gelangen. Die korrekte Anwendung eines Pulverinhalators ist vom
verwendeten Gerätetyp abhängig.
Die Bedeutung der apothekerlichen Beratung zu
Inhalationsarzneimitteln zeigt sich auch darin, dass Apotheker in die
Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Asthma integriert sind. Die
Einbindung der Apotheker zielt darauf ab, in Kooperation mit dem Arzt
Asthmapatienten bei der Anwendung inhalativer Arzneimittel zu
unterstützen. Gemeinsam mit dem Arzt und Patienten kann der Apotheker
arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen. Über das
Inhalationssystem entscheidet der Arzt. Wünscht er keinen Austausch
des verordneten Inhalationssystems, z. B. im Rahmen der
Rabattverträge, kann er dies auf dem Rezept kennzeichnen. Bei
pharmazeutischen Bedenken können zudem Apotheker im Einzelfall von
der Verpflichtung zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen.
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