fit und munter - Behandlungsfehler: Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor

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Behandlungsfehler: Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor


Rund 14.600mal haben die Medizinischen
Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten bei
einem vermuteten Behandlungsfehler erstellt. Das sind gut 2.000 mehr
als im Vorjahr. Die Zahl der bestätigten Fehler ist dagegen etwas
gesunken. Das geht aus der aktuellen Statistik zur
Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst
heute in Berlin vorgestellt hat.

"Im Vergleich zu den Vorjahren hat die Zahl begutachteter
Behandlungsfehlervorwürfe zugenommen - und zwar um 17 Prozent. Dies
führen wir auf die Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre und die
gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, aber auch auf das 2013 in
Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück. Außerdem zeigen unsere
Zahlen, dass die Patienten auf die Begutachtung durch den MDK
vertrauen und sie als wichtiges Angebot annehmen", so Dr. Stefan
Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des
Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Die Zahl der
bestätigten Fehler ist leicht zurück gegangen: Knapp 3.700mal kamen
die Gutachterinnen und Gutachter des MDK zu dem Ergebnis, dass ein
Behandlungsfehler vorliegt (2012: 3.900). Ob dies ein Trend oder eine
zufällige Schwankung sei, bleibe abzuwarten, so Gronemeyer.

Knapp 70 Prozent, nämlich 10.183 der 14.585
Behandlungsfehlervorwürfe des Jahres 2013 richteten sich gegen
Krankenhäuser, gut 30 Prozent - 4.402 Fälle - betrafen einen
niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin. Wie schon in
den Vorjahren haben Patientinnen und Patienten die meisten Vorwürfe
im Zusammenhang mit Operationen erhoben. Die chirurgischen Fächer
Orthopädie/Unfallchirurgie und die Allgemeinchirurgie waren am
häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert, gefolgt von
Zahnmedizin und Gynäkologie. "Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe
werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege und in der
Zahnmedizin bestätigt. Auch dies entspricht dem Bild der Vorjahre",
erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des
MDK Bayern, der die Daten aller MDK gemeinsam mit dem MDS ausgewertet
hat. "Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt oder auf
besonders fehlerträchtige Facharztgruppen oder Behandlungen sind aber
nicht möglich", so Zobel. Bei den vorgestellten Zahlen handele es
sich um absolute Zahlen, die in Relation zur Gesamtzahl der
Behandlungen im jeweiligen Fach gesehen werden müssten.

Ziel: Fehlerprävention und Sicherheitskultur

"Die Summe der Begutachtungen, wie sie in der MDK-Statistik zur
Begutachtung von Behandlungsfehlern zum Ausdruck kommt, ist eine
unverzichtbare Quelle, damit alle Akteure im Gesundheitswesen aus
diesen Vorgängen lernen", ist Hardy Müller, Geschäftsführer des
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) überzeugt. Ziel sei es,
aus den Daten und dokumentierten Fehlern zu lernen. Er forderte den
Ausbau einer "Sicherheitskultur" in der gesundheitlichen Versorgung.

Viele Behandlungsfehler wären vermeidbar, ist auch MDS-Vize
Gronemeyer überzeugt. "Wir müssen endlich dahin kommen, dass auch in
Deutschland die längst bekannten Maßnahmen zur Verbesserung der
Patientensicherheit flächendeckend und konsequent umgesetzt werden.
Und wenn dennoch ein Fehler passiert, werden wir als Medizinische
Dienste alles dafür tun, um geschädigte Patientinnen und Patienten
interessenneutral zu unterstützen."

Hintergrund

Behandlungsfehlervorwürfe werden im MDK durch spezialisierte
Gutachterteams bearbeitet. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK
gehen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler der Frage nach,
ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard
abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem
geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den
Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen
aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient
entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die
MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der
Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich
Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen
Kosten.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der
sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der
gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf
Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und
pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der
Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK in medizinischen und
organisatorischen Fragen.



Pressekontakt:
MDS, Pressestelle, Christiane Grote, Tel. 0201 8327-115,
c.grote@mds-ev.de
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