fit und munter - Arzneimittel auf Flugreisen: Sicherheits- und Zollbestimmungen beachten!

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Arzneimittel auf Flugreisen: Sicherheits- und Zollbestimmungen beachten!


Ohne Kontrolle kommt kein Passagier ins Flugzeug -
und kein Arzneimittel ins Handgepäck. Auch Pillen, Säfte, Cremes und
Salben müssen durch den Sicherheits-Check am Flughafen, in der Regel
darf man kleinere Mengen für den privaten Gebrauch mitführen. Je nach
Reiseland und Art des Medikaments gibt es zusätzlich spezielle
Zollbestimmungen zu beachten. "Fragen Sie dazu vor dem Urlaub Ihren
Arzt oder Apotheker und erkundigen Sie sich bei Ihrer
Fluggesellschaft", rät Thomas Brückner, Apotheker beim Bundesverband
der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Um Probleme möglichst zu
vermeiden, sollte man sich vom Arzt eine Bescheinigung in deutscher
und mindestens auch in englischer Sprache ausstellen lassen. Außerdem
empfiehlt es sich, immer die Originalpackung mit Beipackzettel dabei
zu haben, damit die Präparate bei der Kontrolle leichter
identifiziert werden können. Reisende, die täglich Arzneimittel
einnehmen müssen, sollten zudem Flugverspätungen und Gepäckprobleme
mit einkalkulieren. In diesen Situationen kommt man womöglich für
längere Zeit nicht an den Koffer mit den restlichen Medikamenten
heran. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und nehmen Sie eine
zusätzliche Ration mit ins Handgepäck, mit der Sie im Notfall einige
Tage überbrücken könnten", empfiehlt der Experte.

Besonders chronisch kranke Menschen, die auf
verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, sollten gut
gewappnet sein und sich genau über die Zollbestimmungen im Reiseland
informieren. Einige Arzneimittel, wie zum Beispiel sehr starke
Schmerz- oder Beruhigungsmittel, fallen unter das
Betäubungsmittelgesetz, hier ist eine ärztliche Bescheinigung
Pflicht. Innerhalb der EU, genauer gesagt im sogenannten
Schengen-Raum, kann man bescheinigte Betäubungsmittel relativ
problemlos mit sich führen, wenn der Reisezeitraum nicht mehr als 30
Tage beträgt. Bei Ländern, die nicht zum Schengener Abkommen gehören,
ist die Lage etwas komplizierter. Näheres hierzu erfährt man auf den
Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) unter http://ots.de/esnST. Neben den
Zollbestimmungen gibt es noch einen anderen wichtigen Faktor, den man
beachten sollte, wenn man während einer Fernreise dauerhaft
Medikamente zu sich nehmen muss: Die Zeitverschiebung. "Arzneimittel
wirken nur dann optimal, wenn sie im vorgegebenen Rhythmus
eingenommen werden", erklärt Thomas Brückner. "Schon ab zwei Stunden
Verschiebung muss dieser Rhythmus entsprechend angepasst werden. Hier
gibt es aber große Unterschiede zwischen den Präparaten, zum Beispiel
weil einige an Tageszeiten und andere an bestimmte Zeitintervalle
gebunden sind. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt über dieses
Thema, damit die Therapie auch während der Urlaubsreise optimal
weiterlaufen kann."

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
können keinen Arztbesuch ersetzen.

Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Arzneimitteln finden
Sie auch im Pressedienst Arzneimittel: http://ots.de/pSfLf



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner:
Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123,aaumann@bpi.de
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