fit und munter - Zwei Patente von Align Technology Inc. (Hersteller der Invisalign® Aligner) vom Bundespatentgericht für nichtig erklärt...

fit und munter

Zwei Patente von Align Technology Inc. (Hersteller der Invisalign® Aligner) vom Bundespatentgericht für nichtig erklärt...


Im Dezember 2011 reichte Align Technology gegen die
Ortho Caps GmbH (Hersteller der orthocaps® Aligner) eine
Patentverletzungsklage ein und machte dabei geltend, dass Ortho Caps
im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf von orthocaps
Alignern fünf Patente von Align Technology verletzen würde
(EP2263599, EP2263598, EP0989828, EP1369091 und EP1143872).

Im Gegenzug reichte Ortho Caps zwei Nichtigkeitsklagen gegen zwei
der strittigen Patente (deutsche Teile von EP0989828, EP1369091) beim
Bundespatentgericht in München ein, da diese Europäischen Patente als
solche nicht mehr beim Europäischen Patentamt angefochten werden
können. Gegen die drei übrigen Patente (EP2263599, EP2263598 und
EP1143872) reichte Ortho Caps beim Europäischen Patentamt Einsprüche
ein (Verfahren sind noch anhängig).

Im Dezember 2013 gab das Bundespatentgericht zu den zwei Fällen
schriftliche Einschätzungen ab. In diesen Einschätzungen brachte das
Gericht bereits die Absicht zum Ausdruck, die beiden betreffenden
Patente für nichtig zu erklären. Das Gericht gab zudem beiden
Parteien die Möglichkeit, auf die schriftliche Einschätzung zu
antworten und neue Umstände vorzutragen, welche die vorläufige
Meinung des Gerichts ändern könnten. Diesbezüglich änderte Align
Technology einige der Patentansprüche und reichte in beiden Fällen
Hilfsanträge ein.

Schließlich erklärte das Bundespatentgericht am 29. April 2014 den
deutschen Teil des Patents EP1369091 für nichtig. Während der
mündlichen Verhandlung reichte Align Hilfsanträge ein, um sich
zumindest einen Teil des Patentschutzes zu sichern. Das Gericht
erklärte jedoch das gesamte Patent für nichtig.

Gleichermaßen erklärte das Bundespatentgericht am 06. Mai 2014 den
deutschen Teil des Patents EP0989828 für nichtig. Auch in diesem Fall
reichte Align während der mündlichen Verhandlung Hilfsanträge ein, um
sich zumindest einen Teil des Patentschutzes zu sichern. Das Gericht
erklärte jedoch auch hier das gesamte Patent für nichtig.

Align Technology ist das Recht vorbehalten, gegen diese
Entscheidungen Berufung beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Kommentar von Dr. Wajeeh Khan, Geschäftsführer und Gründer von
Ortho Caps, zur Entscheidung zu EP0989828: "Wir sind froh, dass das
Bundespatentgericht in vollem Umfang unserer Ansicht ist, dass das
strittige Patent nie hätte erteilt werden dürfen. Ich war schon immer
der Meinung, dass der Einsatz von Computertechnik in der
Kieferorthopädie nicht nur einem einzigen Unternehmen vorbehalten
sein sollte. Außerdem wollten wir gegenüber dem Gericht den Nachweis
erbringen, dass die strittige Technologie in der Kieferorthopädie
bereits vor der Patentanmeldung durch Align Technology bekannt war.
Dass wir heute Erfolg hatten, zeigt, dass wir dies beweisen konnten."

Über Ortho Caps:

Ortho Caps ist ein Privatunternehmen für zahnmedizinische
Produkte, das kieferorthopädische Aligner herstellt und verkauft. Die
Orthocaps Aligner werden individuell unter Berücksichtigung der
Behandlungsbedürfnisse des jeweiligen Patienten aus weichen
Thermoplasten hergestellt. Das TwinAligner® System bietet zwei
verschiedene Alignertypen zur Verwendung bei Tag und bei Nacht pro
Behandlungsschritt. Durch die Verwendung von weichen Materialien kann
die kieferorthopädische Behandlung wirksamer und für die Patienten
angenehmer erfolgen. Zu den Ortho Caps-Produkten gehören die Systeme
orthocaps® classic, orthocaps® pro und orthocaps® MxD.



Kontakt:
Dr. Wajeeh Khan
Tel. +49 (0) 2385 9219-0
wajeeh.khan@orthocaps.de
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