Bereits seit Wochen ist die Problematik der
massiven Prämiensteigerungen zur Berufshaftpflicht von
freiberuflichen Hebammen, die auch Geburten betreuen, in den Medien.
Nun schlägt Bundesgesundheitsminister Gröhe vor, dass die
Krankenkassen die höheren Prämien der rund 3500 betroffenen Hebammen
ausgleichen. Parallel soll der Verzicht auf Regressforderungen in
einem bestimmten Umfang erwogen werden. Dies ist aus Sicht der BKK
Essanelle der falsche Weg. Die Haftpflicht von Geburtsschäden ist
keine Krankenkassenaufgabe, sondern vielmehr eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Immer mehr
versicherungsfremde Leistungen sollen die Versicherten der
Krankenkassen bezahlen, statt dies richtigerweise über Steuermittel
zu finanzieren. Durch den Vorschlag Gröhes, einen Teilverzicht auf
Regresse bei entstandenen Geburtsschäden einzuführen, soll ein
weiteres Risiko auf die Krankenversicherung übertragen werden. Dies
ist auch im Hinblick auf andere Leistungserbringer das völlig falsche
Signal. Ärztepräsident Montgomery forderte bereits dauerhafte
Lösungen auch für Gynäkologen und die geburtsmedizinischen
Abteilungen der Kliniken.
Dazu Guido Frings, Vorstand der BKK Essanelle: "Eine Begrenzung
von Regressen ist inhaltlich falsch und im Verhältnis zu anderen
Leistungserbringern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Zur
Absicherung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist ein staatlicher,
steuerfinanzierter Haftungsfonds für Hebammen zur Abdeckung von
Höchstschäden dringend erforderlich".
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