fit und munter - Checkliste: Was Sie bei der häuslichen Pflege beachten sollten

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Checkliste: Was Sie bei der häuslichen Pflege beachten sollten

Egal ob der Partner, ein Elternteil oder das Kind zu pflegen ist, stellt sich die Frage: Kann ich die Pflege zu Hause übernehmen oder muss ich den zu Pflegenden an ein Pflegeheim übergeben. Vieles ist zu beachten, schnell werden wichtige Dinge vergessen. Auch wenn der Wunsch sehr groß ist, die Pflege zu Hause durchzuführen, sollten einige Punkte vorher gut durchdacht sein.
Bei der Pflege von Angehörigen gibt es so viel zu beachten. Für die Pflege zu Hause ist es sinnvoll, anhand einer ausführlichen Checkliste zu prüfen, was machbar ist und welche Gegebenheiten vielleicht nicht berücksichtigt wurden.

Diese Punkte sollten Sie prüfen:
Die persönliche Verfassung des Pflegenden. Eine Pflege kann viele Stunden am Tag in Anspruch nehmen. Der ganze persönliche Lebensrhythmus ändert sich plötzlich. Einschränkungen in zeitlicher, finanzieller und persönlicher Form können auftreten. Niemandem ist gedient, wenn eine Pflege übernommen wird, diese aber physisch und psychisch nicht verkraftet wird.

Wer kann bei der Pflege helfen? Oftmals können die eigenen Kinder, Eltern oder gute Freunde bei der Pflege behilflich sein und so für den Pflegenden immer wieder Zeiten überbrücken, die er für sich selbst für Arztbesuche, Einkäufe usw. benötigt.

Die Barrierefreiheit der Wohnung. Läßt das Wohnumfeld/die Wohnung die häusliche Pflege zu oder müssen gravierende Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Muss die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden, können entsprechende Zuschüsse beantragt werden.

Werden Hilfsmittel benötigt? Wenn für die Pflege Hilfsmittel wie Rollstuhl, Krankenbett, Hausnotrufsystem usw. benötigt werden, müssen diese rechtzeitig beantragt werden.

Wie ist die finanzielle Belastung? Läßt die Pflege es zu, dass der Pflegende noch seiner Berufstätigkeit ganz oder teilweise nachgehen kann? Manchmal ist auch eine Freistellung vom Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit möglich. Wurde eine Pflegestufe beantragt und genehmigt, steht auf alle Fälle auch Pflegegeld zu.
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