Über die Beantragung einer Pflegestufe wird oftmals viel zu spät nachgedacht. Oftmals ist die Pflegebedürftigkeit ein schleichender Prozess und es wird nicht wirklich wahrgenommen, wie viel Hilfe und Unterstützung tatsächlich geleistet wird. Über die Beantragung einer Pflegestufe sollte deshalb spätestens darüber nachgedacht werden, wenn Tätigkeiten, die früher unproblematisch oder ohne fremde Hilfe ausgeführt werden konnten, plötzlich nicht mehr alleine erledigt werden können.
Soll der Antrag auf Pflegestufe alleine ausgefüllt werden oder kann dafür professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden? Dies ist wohl eine häufig gestellte Frage, die klar beantwortet werden kann. Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, um einen korrekt ausgefüllten Antrag abgeben zu können. Dies kann der Sozialdienst des Ambulanten Pflegedienstes, die Sozialstation eines Krankenhauses oder einer Reha-Einrichtung nach einem dortigen Aufenthalt sein aber auch Pflegestützpunkte.
Es ist erstaunlich, auf was beim Beantragen einer Pflegestufe geachtet werden muss. Laien kennen sich viel zu wenig damit aus und begehen daher leider oft Fehler. Es wird viel zu wenig Zeit für die erbrachte Leistung angesetzt, bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst werden die zu Pflegenden viel zu sehr unterstützt anstatt zu zeigen, wie wenig sie noch in der Lage sind, selbst zu tun. Auch die Patienten selbst strengen sich bei einer Begutachtung so sehr an, um alles richtig zu machen und vor dem Begutachter gut dazustehen, sich nicht zu blamieren. Aber gerade das ist falsch. Es soll ein objektiver Eindruck des täglichen Lebens, der tatsächlichen Bedürftigkeit vermittelt werden.
Es sind die vielen kleinen Handgriffe, die sich im Laufe des Tages summieren, aber meist nicht beachtet werden. Aber gerade wenn diese Zeiten nicht korrekt aufgeführt werden, dann fehlen am Ende wichtige Minuten die für das Erreichen der ersten Pflegestufe oder die Erhöhung einer bereits bestehenden Pflegestufe.
Aber nicht nur, dass vergessen wird, erbrachte Leistungen mit aufzuführen, häufig werden auch nicht alle Unterlagen wie Krankenberichte, Atteste, Rehaberichte, Pflegetagebuch usw. nicht vorgelegt, so dass sich der Begutachter kein Gesamtbild über den Gesundheitszustand des zu Begutachtenden verschaffen kann.
Und dies ist nur ein Auszug von den vielen Punkten, die berücksichtigt werden müssen. Es gibt noch vieles, was unbedingt zu beachten ist.