Ja, es gibt tatsächlich eine – wenig genutzte aber sehr wirkungsvolle - Möglichkeit, relativ schnell einen Gesprächstermin bei einem Psychotherapeuten zu erhalten. Denn offensichtlich hat wohl auch der Gesetzgeber erkannt, dass die vorherrschenden Zustände für die Patienten nicht zweckdienlich sind.
In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten von Therapeuten, welche eine Kassenzulassung haben. Da die langen Wartezeiten bei diesen Therapeuten jedoch unzumutbar sind, müssen die Kassen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten von privat praktizierenden Therapeuten übernehmen. Und im Gegensatz zu den Psychotherapeuten mit Kassenzulassung haben private Psychotherapeuten oft noch Kapazitäten frei. Denn: Prinzipiell gibt es keinen Mangel an Psychotherapeuten – es gibt nur einen Mangel an von den Kassen zugelassenen Psychotherapeuten.
Um jedoch die Kosten bei einem nicht kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten von der Kasse bezahlt zu bekommen, sind natürlich gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. So kann nicht sofort auf einen nicht zugelassenen Therapeuten zurückgegriffen werden. Es muss nachgewiesen werden, dass verschiedene Versuche unternommen wurden, einen Termin bei einem kassenärztlichen Therapeuten zu bekommen. Außerdem wird eine Bescheinigung benötigt, dass nach einem erfolgreichen Erstgespräch der nicht zugelassene Therapeut die Weiterbehandlung übernehmen wird. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Unterlagen bei der Kasse mit einem Antragsschreiben eingereicht werden