Am 12. Juni 2014 startet die
Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Damit beginnt auch
hierzulande die Zeit der Fanfeiern, Autokorsos und Fähnchen am Auto.
Der ADAC hat zusammengestellt, was dabei zu beachten ist.
Streng genommen sind Autokorsos gar nicht erlaubt, denn laut
Straßenverkehrsordnung (StVO, § 30) ist bei der Benutzung von
Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten.
Aber die Polizei drückt während der WM erfahrungsgemäß beide Augen
zu. Aber auch beim Autokorso ist Alkohol tabu und bei roten Ampeln
muss unbedingt angehalten werden. Fahrer und Insassen dürfen nur bei
Schrittgeschwindigkeit den Gurt weglassen. Da die
Schrittgeschwindigkeit jedoch auch im Autokorso schnell überschritten
wird, sollten sich alle Mitfahrer in jedem Fall anschnallen.
Kommt es während eines Autokorsos zu einem Unfall, haftet die
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Mitinsassen im
Fahrzeug haben so gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung.
Wenn eine Verletzung durch Mitverschulden oder teilweises
Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, kann
dies eine Mithaftung nach sich ziehen. Dafür muss jedoch immer der
konkrete Einzelfall betrachtet werden.
Kleine Fähnchen, Socken für die Außenspiegel oder Aufkleber am
Auto: Solcher Fanschmuck ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers
nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht
gefährdet werden. Verboten sind etwa großformatige Nationalflaggen an
einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten. Wer
mit den kleinen Fähnchen an den Seitenscheiben auf die Autobahn
fahren möchte, muss sicherstellen, dass diese sich nicht lösen und
den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h
kritisch. Der ADAC rät generell, die Fähnchen sicherheitshalber vor
dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.
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