Wer in Europa verreist, sollte sich vorab
erkundigen, ob und in welcher Form eine Maut fällig wird. Wer gegen
die Regelungen verstößt, wird teils heftig zur Kasse gebeten. Der
ADAC gibt eine Übersicht.
Eine streckenbezogene Maut, also eine Gebühr entsprechend der
zurückgelegten Kilometer, gibt es in neun Ländern der Europäischen
Union. Diese sind Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien. Doch auch in
Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und
in Weißrussland müssen die Autofahrer je nach Land beim Ein- oder
Ausfahren von Autobahnen oder mit elektronischen Systemen bezahlen.
Bei einigen betrifft dies aber nicht das gesamte Autobahn- und
Schnellstraßennetz. In einigen Ländern fällt eine Sondermaut für
Brücken, Tunnel und Pässe an. Das ist beispielsweise in Österreich,
der Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark oder Schweden der Fall.
In acht weiteren Ländern ist für Fahrten auf Autobahnen und
Schnellstraßen eine Vignette zu kaufen, deren Geltungsdauer
unterschiedlich lang ist. Das betrifft Bulgarien, Österreich,
Rumänien, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und
Ungarn.
Ohne Erwerb und Anbringung einer gültigen Vignette drohen
Bußgelder, die oft drastisch hoch ausfallen. In Slowenien können hier
bis zu 800 Euro fällig werden. In der Slowakei kann eine Strafe den
50-fachen Preis der 10-Tages-Vignette erreichen. Auch die Behörden in
Österreich, Tschechien und in der Schweiz verstehen keinen Spaß bei
Mautprellern. Dort sind Bußgelder ab 120 Euro (Österreich), ab 165
Euro (Schweiz) und ab 200 Euro (Tschechien) zu entrichten.
Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.adac.de zwei Infografiken
an.
Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: +49 (0) 89/7676 2956
E-Mail: katrin.muellenbach-schlimme@adac.de