Das niedersächsische Umweltministerium stellt die
Genehmigungen für die Firma Eckert und Ziegler am Standort
Braunschweig auf den Prüfstand. Dort werden radioaktive
Medizinprodukte hergestellt, aber auch radioaktiver Abfall
verarbeitet. Umweltminister Stefan Wenzel sagte dem NDR
Fernsehmagazin "Hallo Niedersachsen": "Wir prüfen im Moment sämtliche
Altgenehmigungen und wir prüfen alle neuen rechtlichen
Anforderungen."
Mit der Prüfung nimmt das Umweltministerium Bedenken von Anwohnern
auf, die in der Nachbarschaft des Unternehmens wohnen. Umweltminister
Wenzel zielt mit dem Prüfverfahren offenbar auf eine Einschränkung
der vorliegenden Genehmigungen: "Ich gehe davon aus, dass wir dann zu
Veränderungen in dem Genehmigungsrahmen kommen. Aber welches Ergebnis
da genau herauskommt, das kann ich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht
sagen."
Hintergrund ist unter anderem der zulässige Strahlungswert an der
Grenze des Betriebsgeländes, der für Eckert und Ziegler nach der
sogenannten "2000-Stunden-Regelung" berechnet wird: Dabei wird davon
ausgegangen, dass sich ein Anwohner maximal 2000 Stunden im Jahr am
Zaun des Industriegeländes aufhält, auf dem neben Eckert und Ziegler
Nuclitec weitere Firmen ansässig sind, die strahlende Materialien
verarbeiten. Die ermittelten Jahresstrahlenwerte an den Messpunkten
werden entsprechend heruntergerechnet. Die Einhaltung des
Jahresgrenzwertes der Strahlenschutzverordnung wird damit
erleichtert. Grundsätzlich geht die Strahlenschutzverordnung von
Daueraufenthalt aus, also von Aufenthalt über ein ganzes Jahr. In
unmittelbarer Nähe des Betriebsgeländes stehen Wohnhäuser. Zwei
Schulen mit mehr als 1100 Schülern sind nur wenige hundert Meter
entfernt.
Die zulässige Höchstbelastung mit künstlicher radioaktiver
Strahlung beträgt laut Strahlenschutzverordnung ein Millisievert pro
Jahr (1 mSv/a) für eine Person. Durch die Sonderregelung für Eckert
und Ziegler und andere Firmen würde eine Person, die sich dauerhaft
an der Grenze des Betriebsgeländes aufhält, mit bis zu 4,38
Millisievert pro Jahr (4,38 mSv/a) künstlicher Strahlung belastet
werden, ohne dass dies Folgen für die Firmen hätte. Eckert und
Ziegler hat sich zuletzt zu der Sonderregelung trotz mehrmaliger
Anfragen gegenüber dem NDR nicht geäußert.
Tatsächlich sind in Braunschweig vergleichsweise hohe Belastungen
gemessen worden: So betrug im Jahr 2012 die Netto-Strahlenbelastung
laut offizieller Darstellung am Zaun des Betriebsgeländes maximal
0,45 mSv, allerdings umgerechnet auf 2000-Stunden-Aufenthalt.
Tatsächlich wurde an einem Messpunkt ein Nettojahreswert von 1,97 mSv
festgestellt - also deutlich höher als der in der
Strahlenschutzverordnung vorgesehene Wert von 1 mSv/a, aber niedriger
als der für Eckert und Ziegler geltende Grenzwert nach der
2000-Stunden-Regelung.
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