Seit 1994 wurden in der Zuständigkeit des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rund 120
neue Wirkstoffe erstmals zugelassen. Im gleichen Zeitraum widerrief
die Behörde in 19 Fällen die Zulassung, meist weil die Stoffe
Herzrhythmusstörungen oder Leberschäden verursachten, berichtet die
"Apotheken Umschau". Vor der Zulassung können neue Wirkstoffe nur an
einer begrenzten Zahl von Patienten geprüft werden. "Erst nach der
Zulassung. werden Arzneimittel in größerem Umfang bei Menschen
unterschiedlichen Alters, Geschlechts und genetischer Ausstattung
angewandt", erklärt BfArM-Präsident Professor Walter Schwerdtfeger.
Verdichten sich Hinweise auf Neben- oder Wechselwirkungen kann die
Behörde Anwendungsbeschränkungen erlassen oder das Medikament vom
Markt nehmen.
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