Wer stark gehbehindert oder querschnittsgelähmt
ist, kann nach einer Prüfung, etwa beim TÜV, trotzdem noch ein Auto
fahren. Einschränkungen und Auflagen werden im Führerschein
eingetragen. Das Auto benötigt dann unter Umständen aufwendige
Umbauten. Wer das Fahrzeug beruflich nutzt und in einem
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, kann
staatliche Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung
beantragen, berichtet die "Apotheken Umschau". Fast alle
Automobilhersteller gewähren in der Regel bis zu 15 Prozent
Preisnachlass auf Handicap-Fahrzeuge ab Werk. Als Nachweis verlangen
sie die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises, der einen Grad der
Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent dokumentiert.
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