Die Attacke von Copan wurde
durch das Bezirksgericht Düsseldorf abgefangen. Bei einer Anhörung am
24. Juni 2014 (Fallnr. 4b 176/12) machte das Gericht klar, dass die
beflockten Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® von Puritan auf
eine andere Weise beflockt sind und nicht über die von Copan
beanspruchte Faserstruktur verfügen.
Foto - http://photos.prnewswire.com/prnh/20140707/124784
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Zudem ordnete das Düsseldorfer Gericht, das oftmals als das
wichtigste Gericht Europas für die Durchsetzung von Patentrechten
angesehen wird, an, dass Copan Puritan für alle Anwaltsgebühren
entschädigt, die im Rahmen deutscher Gesetzgebung bezüglich der
Überprüfungen anfielen, die Copan gegen Puritan vorgebracht hat.
Die Details
Copan Italia S.p.A. hat am 7. November 2012 Überprüfungen (Fallnr.
4b 176/12) gegen Puritan Medical Products Co., LLC eingeleitet, die
auf einer Anschuldigung bezüglich des Anspruchs 1 des deutschen
Gebrauchsmusters DE 20 2004 021 787 beruhen.(1) Anspruch 1 bezieht
sich auf beflockte Tupfer und verlangt, dass die Tupfer mit Fasern
bedeckt sind, die durch Beflockung aufgebracht wurden und deren
Anordnung der Oberfläche des Tupfers entspricht.
Das Gericht in Düsseldorf stellte bei der Anhörung fest, dass
Puritans beflockte Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® anders
beflockt sind und nicht über Fasern verfügen, deren Anordnung der
Oberfläche des Tupfers entsprechen, wie in Anspruch 1 des Musters
'787 festgeschrieben wird.
Die Feststellungen des Gerichts sind speziell relevant, da das
beanspruchte Gebrauchsmuster '787 eine Ableitung von Copans
europäischem Patent EP 1 608 268 B1 darstellt, das sich auf dieselbe
Erfindung bezieht und ebenfalls Fasern verlangt, die durch Beflockung
aufgebracht wurden und deren Anordnung der Oberfläche des Tupfers
entsprechen.(2) Aus der klaren Position des Gerichts bezüglich des
Gebrauchsmusters '787 kann damit geschlossen werden, dass Puritans
beflockte Tupfer HydraFlock® und PurFlock Ultra® sich ebenfalls
außerhalb des Bereichs des europäischen Patents von Copan befinden.
Im Licht der klaren Position, die das Gericht formulierte, zog
Copan die Untersuchungen gegen Puritan unwiderruflich zurück. Zudem
ordnete das Gericht an, dass Copan Puritan für alle Anwaltsgebühren
bezüglich der Untersuchungen, die im anwendbaren deutschen Recht
anfallen, entschädigen muss.
Alle deutschen Gebrauchsmuster von Copan bezüglich beflockter
Tupfer(3) liefen Ende März 2014 aus und sind ab diesem Datum im
Vertrieb irrelevant. Damit besitzen die Kunden von Puritan und
Puritan völlige Freiheit, Puritans beflockte Tupfer HydraFlock® und
PurFlock Ultra® in Europa zu vertreiben, ohne Bedenken bezüglich
Copans europäischer Patente oder ausgelaufener Gebrauchsmuster haben
zu müssen.
Puritan Medical Products Co., LLC, ist ein amerikanisches
Unternehmen, das weltweit Vertrauen als Hersteller von
Einwegprodukten für die Bereiche Gesundheitswesen, Diagnose,
Gerichtsmedizin, Umwelt, Nahrungsmittelsicherheit und Pharmazie
genießt.
(1) Deutsche Gebrauchsmuster können Rechte gewähren, die
Patentrechten ähneln, es können aber rechtliche Vorgänge eingeleitet
werden, noch bevor ein Beamter des Patentamtes das Wesen des
Gebrauchsmusters auf seine Gültigkeit untersucht. Dies ist hier
geschehen.
(2) Das EP-Patent wurde im Einspruchsverfahren vor dem
europäischen Patentamt angefochten. Die Entscheidungen im
Einspruchsverfahren hat den Umfang des Patents gegenüber dem
ursprünglich zuerkannten Anspruch signifikant eingeschränkt. Ein
Einspruch, das Patent weiter einzuschränken oder vollständig
aufzuheben, ist anhängig.
(3) DE 202004021787 U1; DE 202004021930 U1; DE 202004021932 U1.
Pressekontakt:
KONTAKT: Timothy Templet, Puritan Medical Products,
sales@puritanmedproducts.com, +1.207.876.3311