(NL/2021800168) Potsdam, den 09. Juli 2014: Palma de Mallorca, Antalya und Las Palmas - das waren die Problemreiseziele der Hochsaison 2013, die Airport-unabhängig deutschen Flugreisenden am häufigsten Grund zur Beschwerde in Sachen Flugverspätung gaben. Das ist ein Kernergebnis einer Datenauswertung, die flightright anlässlich der diesjährigen Hauptreisezeit durchführte. Eine weitere Erkenntnis ist, dass von allen betrachteten Einzelstrecken folgende Flugrouten zwischen deutschen Airports und dem Ausland am problematischsten waren: Frankfurt-Antalya gefolgt von Düsseldorf-Palma de Mallorca und Köln-Palma de Mallorca. Reisende von Berliner Flughäfen scheinen sich insgesamt weniger geärgert zu haben. Unter den Top-10 Routen der Auswertung taucht die deutsche Bundeshauptstadt gänzlich nicht auf.
Das Potsdamer Verbraucherportal analysierte anhand der Angaben von rund 5 500 Passagieren aus über 500 Flügen die Flugrouten, auf denen ins oder aus dem Ausland Reisende am häufigsten Wartezeit aufgrund von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen hinnehmen mussten. Analysiert wurden Forderungen auf Schadensersatz, die auf Flüge im Zeitraum Juni bis August 2013 zurückzuführen waren.
Inzwischen hat flightright bereits rund 1 Million Euro für Urlauber geltend machen können, die von diesen Flügen betroffenen waren. Marek Janetzke von flightright schätzt, dass allein aus den Flügen zu den Top-10-Zielen der Auswertung 25 000 und in allen beleuchteten Flügen etwa 37 000 Flugreisende saßen. Diese Reisenden können auch bis drei Jahre nach dem Flug noch problemlos prüfen, ob sie Ansprüche auf bis zu 600 Euro haben. Sie haben nichts zu verlieren, bekommen aber mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Urlaubsfrust wieder gut gemacht, so der Geschäftsführer des Potsdamer Startups.
Laut Janetzke spiegelt die Auswertung auch stark das Reiseverhalten der Deutschen wider. Sie weise auf, welche Routen Deutsche sehr häufig buchen. Nach Janetzke zeigen die Ergebnisse der Analyse möglicherweise aber auch, auf welchen Routen Urlauber sich auch in diesem Jahr auf mögliche Verspätungen einstellen müssen. Die gute Nachricht ist aber, dass auch sie laut EU-Verordnung für ihre Ärgernisse entschädigt werden können.