Den Alltag vergessen, sich entspannen, Neues kennenlernen: So
sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache
ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während ihres Urlaubs ärztliche
Hilfe brauchen, auch im Ausland.
Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen
Versicherungskarte (EHIC) EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dazu
gehören auch Landesteile, die sich außerhalb eines Staatgebiets
befinden, wie zum Beispiel die Azoren (Portugal) oder Guadeloupe
(Frankreich). Die EHIC gilt zudem in der Schweiz, Liechtenstein,
Island, Norwegen und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen
Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für
einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein.
Wichtig: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem
Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom
Deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in
denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind.
Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um
einen Vertragsarzt handelt. Gesetzlich Versicherte, die so schwer
erkranken oder verunglücken, dass ein Krankenrücktransport nötig
wird, müssen ohne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung die
Kosten dafür selbst tragen.
Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann in Notfällen
- sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als
Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Es empfiehlt sich
schon vor dem Kofferpacken an die Police zu denken. Ins Reisegepäck
gesetzlich Versicherter gehört dementsprechend also nicht nur die
europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch eine schriftliche
Bestätigung der Auslandsreise-Krankenversicherung. Privat
Krankenversicherte sollten nachfragen, ob diese Art des
Auslandsschutzes automatisch in ihrem Vertrag mit eingeschlossen
ist.
Was im Notfall zu beachten ist, erklärt die HUK-COBURG-
Krankenversicherung. Gerade für Alleinreisende wichtig: Karte und
Bestätigung so verstauen, dass sie im Notfall - wenn man zum Beispiel
bewusstlos ist - auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden
werden. Zudem sollten die Notrufnummer und falls vorhanden auch eine
entsprechende App der Auslandsreise-Krankenversicherung in
entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden,
dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.
Im Notfall rund um die Uhr erreichbar
Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß
nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist, oder er
hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages-
und Nachtzeit die Notrufnummer wählen, um sich weiterhelfen zu
lassen. Sobald Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich
eine Kontaktaufnahme. Hier geht es häufig um viel Geld, das der
Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste: Mit einer
Kostenzusage, die die Auslandsreise-Krankenversicherung dem
behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient die
Rechnung nicht vor Ort zu zahlen.
Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seine Auslandsreise-
Krankenversicherung auf jeden Fall informieren, damit die alles
Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notruf-Hotline
zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu
klären, wie die Rückholung des Patienten optimal gestaltet werden
kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die
Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine
Spezialklinik.
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