Kabine oder Frachtraum?
Jede Fluggesellschaft hat unterschiedliche Bestimmungen zur Mitnahme von Haustieren im Flugzeug. Grundsätzlich kann man jedoch davon ausgehen, dass Hunde und Katzen, die inklusive der Transportbox nicht mehr als sechs Kilogramm wiegen, in der Flugkabine in einem geeignetem Behältnis mitgenommen werden und unter dem Vordersitz stehen dürfen. Einige Airlines, wie etwa Lufthansa oder Iberia, erlauben auch Tiere mit bis zu acht Kilo Gewicht (einschließlich Box) in der Kabine. Schwergewichtige Vierbeiner müssen in den Frachtraum. Viele Fluggesellschaften untersagen Vögel und Nagetiere in der Kabine. Sie müssen - unabhängig von ihrem Gewicht - im Frachtraum reisen. ARAG Experten raten daher Flugreisenden, sich frühzeitig bei der jeweiligen Airline über deren Bedingungen zum Tiertransport zu informieren.
Die richtige Transportbox
Platz, Luft und Wasser - das sind die minimalen Anforderungen an eine Transportbox für Tiere. Die Größe sollte grundsätzlich so bemessen sein, dass der Vierbeiner aufrecht in seiner natürlichen Haltung stehen, sich umdrehen und sich niederlegen kann. Zudem muss der Transportkäfig auslaufsicher mit saugfähigem Material wie beispielsweise Zeitungen, Pappe oder Decken ausgelegt sein. ARAG Experten weisen darauf hin, dass einige Airlines die Käfiggröße sogar vorschreiben. Ausschlaggebend dabei ist das Gewicht des Tieres, das transportiert werden soll. An den meisten Flughäfen können entsprechende Transportboxen erworben werden. Generell müssen Käfige ausbruchsicher sein. Peddigrohrkäfige, wie sie für Katzen üblich sind, oder gar Pappkartons sind daher nicht zulässig, weil sich die Tiere durchbeißen könnten. Die ARAG Experten empfehlen stattdessen stabile Holz- oder Plastikkäfige. Sollten Rollen angebracht sein, müssen die Tierhalter diese vor dem Flug entfernen, damit die Transportbox sicher auf dem Boden steht.
Gewöhnung an die Transportbox
Aller Anfang ist schwer - und wer sitzt schon gerne im Käfig. Daher raten die ARAG Experten Tierbesitzern, ihre Lieblinge schon lange vor dem Urlaub an den Transportkäfig zu gewöhnen. Helfen kann dabei eine Schmusedecke oder das Lieblingsspielzeug des Tieres in der Box. Sie sorgen dafür, dass der Vierbeiner etwas Vertrautes schnuppert. Ist das Tier erst einmal im Käfig, sollten Herr- und Frauchen die Tür für kurze Zeit schließen und ihren Liebling danach belohnen. Je besser diese Gewöhnung, desto stressfreier wird die Reise!
Während des Fluges
Auf allen Flügen unerlässlich sind Futter- und Wasserschalen im bzw. am Käfig. Ein Tipp der ARAG Experten: Damit das Wasser nicht ausläuft, können Eiswürfel in den Wasserbehälter gefüllt werden. So läuft dieser auf dem Weg in das Flugzeug nicht aus und das Tier hat später trotzdem etwas zu trinken. Bei Reisen, die länger als 24 Stunden dauern, bietet sich Trockenfutter an, das bei einem Transport im Frachtraum auch vom Flugbegleitpersonal verfüttert werden kann. Zudem sollten Tierhalter auf die richtige und ausreichende Lüftung des Käfigs achten. Der obere Teil der Box muss von drei Seiten mit Lüftungslöchern versehen sein. Nur dann ist der Käfig ausreichend gut belüftet, das Tier vor Zugluft geschützt und der Käfig auslaufsicher. Leinen gehören dagegen nicht in den Transportkäfig und sollten im Handgepäck aufbewahrt werden. Nur dann ist sichergestellt, dass sich das Tier nicht in der Box strangulieren kann.
Medikamente zur Beruhigung
Viele Haustiere sind vor und während einer Flugreise sehr nervös. Wer daran denkt, seinen Vierbeiner mit Medikamenten ruhig zu stellen, sollte dies vorher mit dem Tierarzt besprechen, da eine Reaktion der Tiere nicht absehbar ist und es während des Fluges zu Kreislaufproblemen kommen kann. Auf jeden Fall raten die ARAG Experten im Falle einer Medikation dazu, dies entsprechend am Transportkäfig zu vermerken. Dazu gehören der Name des Medikaments, der Zeitpunkt der Verabreichung, die Dosis sowie die voraussichtliche Dauer der Wirkung.
Listenhunde im Flieger
Listenhunde sind Hunderessen, die per Gesetz als gefährlich eingestuft werden. Bei ihnen müssen besondere Mitnahmebedingungen beachtet werden. Eine der Voraussetzungen ist ein spezieller Käfig, der den Bestimmungen der IATA (International Air Transport Association) entsprechen muss. Laut Nr. 82 dieser Bestimmung ist der Transportbehälter aus Holz, Metall, synthetischen Materialien, geschweißtem Maschendraht oder Maschendraht hergestellt. Weitere vorgeschriebene zusätzliche Konstruktionsprinzipien gelten für den Rahmen, die Seiten, den Boden, die Oberseite und die Öffnungsklappe. Auf keinen Fall darf irgendein Teil der Transportbox oder des Transportbehälters aus Kunststoff hergestellt sein. Auch die Öffnungsklappe darf nur aus einem hochbelastbaren Drahtgeflecht, Metall oder verstärktem Holz sein und muss einen sicheren Verschluss haben, der nicht aus Versehen geöffnet werden kann.
Blindehunde im Flugzeug
Laut einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2006 können behinderte Menschen auf allen Flughäfen der EU das Recht in Anspruch nehmen, Beistand zu erhalten. Dieser muss kostenlos sein. Seit 2008 müssen Airlines danach auch Blindenhunde kostenlos transportieren. Allerdings weisen ARAG Experten auch hier auf eine recht unterschiedliche Handhabung dieser Verordnung hin. So beschränken manche Fluggesellschaften die Anzahl der Blindenhunde pro Flug oder schicken den Blindenhund in den Frachtraum, sobald sein blinder Besitzer sicher seinen Platz eingenommen hat. Eine frühzeitige Anmeldung solcher Sonderfälle mindestens 48 Stunden vor dem Flug ist auf jeden Fall ratsam.
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