Nicht nur Autofahrer brauchen einen Führerschein, seit einem Jahr
ist er in Niedersachsen auch für Hundebesitzer Pflicht. 400.000 Hunde
und ihre Halter sind hier von dieser Regelung betroffen. In anderen
Bundesländern können sie den Sachkundenachweis freiwillig erbringen,
eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es bisher nicht.
Dementsprechend hoch ist der Informationsbedarf. "Der
Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund
unter Kontrolle hat und dieser keine Gefahr für andere Tiere oder
Menschen darstellt", erläutert Sven Poplawski, Leiter des
Kundenservice der AGILA Haustierversicherung. "Er ist eine Art Lizenz
zum Gassi gehen."
Innerhalb Deutschlands greifen in Niedersachsen die strengsten
Regeln. Neben einem Sachkundenachweis, der aus einer theoretischen
und einer praktischen Prüfung besteht, verlangt das Niedersächsische
Gesetz über das Halten von Hunden, dass die Vierbeiner mit einem
Mikrochip versehen werden, der eine eindeutige Identifikation möglich
macht. Außerdem müssen Herrchen oder Frauchen eine eigene
Hundehaftpflichtversicherung abschließen. "Bei der Wahl des Anbieters
lohnt ein Blick auf das Kleingedruckte. Das niedersächsische
Hundegesetz verlangt eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro
für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden", erklärt
Poplawski.
Im Mittelpunkt der Sachekundeprüfung stehen der
verantwortungsvolle Umgang mit den Vierbeinern und deren Ausbildung.
In 35 Fragen müssen Hundehalter ihre Sachkunde theoretisch belegen.
Im praktischen Teil beobachtet der Prüfer Halter und Hund in einer
Alltagssituation. Dabei gilt: Gut geführt will gut geübt sein. Viele
Hundetrainer bieten eigene Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an.
"Auch bei AGILA spüren wir den Wunsch nach Beratung seitens der
Hundehalter, was die richtige Erziehung ihrer Tiere angeht. Wir
unterstützen sie mit einer eigenen Beratungssprechstunde: Auf unserer
Website können Hundebesitzer ihre Fragen zum Verhalten ihrer
Vierbeiner stellen, Hundetrainer mit langjähriger Erfahrung geben
Antworten." Auch zur theoretischen Prüfung hat der AGILA-Experte
einen Tipp: "Häufig wird nach der rechtlichen Absicherung im
Schadensfall gefragt. Die richtige Erziehung oder ein guter
Rechtsanwalt reichen natürlich nicht aus. Abgesichert ist, wer eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat", verrät Poplawski die
Antwort.
Die Führerscheinpflicht in Niedersachsen gilt für alle
Hundebesitzer, die sich einen neuen Hund zulegen und innerhalb der
letzten zehn Jahre nicht mindestens zwei Jahre Erfahrung nachweisen
können. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ein Führerschein pro Familie
reicht. Der eingetragene Halter muss die Prüfung ablegen,
entscheidet, wer auf seinen Vierbeiner aufpassen darf, und trägt für
diese Entscheidung die Verantwortung. Ob Chiuahua oder Dogge: Größe
und Rasse des Hundes spielen dabei keine Rolle. Weiterführende
Informationen sowie Beispielfragen und -antworten für den
Sachkundenachweis finden Hundehalter auf der Website des
Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz.
Kurzprofil AGILA Haustierversicherung AG
Mit rund 170.000 Versicherungsverträgen für Hunde und Katzen ist
die AGILA Haustierversicherung einer der größten Tierversicherer in
Deutschland. Das Angebot des 1994 gegründeten Unternehmens umfasst
Tierkrankenversicherung, OP-Kostenschutz und Hundehalterhaftpflicht.
Derzeit versichert AGILA ausschließlich Hunde und Katzen, unabhängig
von der Rasse. Mehr Informationen zum Unternehmen auf www.agila.de.
Pressekontakt:
Franziska Obert, PR- und Marketingreferentin
AGILA Haustierversicherung AG
Breite Straße 6-8, 30159 Hannover
Tel: 0511 71280-479 E-Mail: f.obert@agila.de