Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V hat mit der ASUMED Arbeitsschutz GmbH & Co.KG einen neuen Rahmenvertrag über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung geschlossen.
Dieser Rahmenvertrag bietet die Möglichkeit, gegenüber der Berufsgenossenschaft (BGW) den Nachweis der gesetzlich verpflichtenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu erbringen.
Ein Unternehmer kann nicht alle Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes allein wahrnehmen. Daher schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jedem Arbeitgeber vor, dass er das Know-how eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen muss, sobald er einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt. Die gültigen Bestimmungen dazu legt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest.