„Obwohl wir damit formaljuristisch das Verfahren gewonnen haben“, so Firmeninhaber Dr. Georgios Pandalis, „ist damit weder der entstandene Image- noch der erhebliche Umsatzschaden ausgeglichen“. Zudem findet sich die, von der Deutschen Presse-Agentur ohne weitere journalistische Überprüfung verteilte, verleumderische Erstmeldung der Behörde noch auf Dutzenden von Websites. Neben dem einfachen Austausch der Pressemitteilung hat es bislang keine offizielle Gegendarstellung oder Entschuldigung für den Fehler der Behörde gegeben.
Hintergrund: Das BfArM hatte in einer ersten Mitteilung das antivirale Präparat Cystus 052 Infektblocker® in einem Zusammenhang mit dubiosen und wirkungslosen Arzneimittelplagiaten aus dem Internet gesetzt, denen es an der Arzneimittelzulassung fehle. Im Rahmen des Verfahrens musste das BfArM zugeben, dass das antivirale Präparat Cystus 052 Infektblocker® gar keine Arzneimittelzulassung haben kann, da es sich aktuell legal als Medizinprodukt in Deutschland im Verkehr befindet, deren Verkehrsfähigkeit sich nach anderen Prüfungen und speziellen klinischen Bewertungen richtet. Zudem, so teilt die Behörde nun öffentlich mit, liegen keinerlei Vorkommnismeldungen betreffend des pflanzlichen Infektblockers, also keine Berichte über unerwünschte Anwendungsprobleme, Fehlfunktionen oder Nebenwirkungen vor. Für den getätigten und veröffentlichten verleumderischen Vergleich des schon seit vielen Jahren ohne Beanstandung auf dem Markt befindlichen antiviralen Erkältungs-Produktes Cystus 052 Infektblocker® mit irgendwelchen, im Internet illegal erworbenen Produkten gegen Schweinegrippe hat sich die Behörde allerdings bislang nicht entschuldigt.
Die antivirale Wirksamkeit von Cystus052 in Infektionsmodellen erstreckt sich über eine Vielzahl von Virengruppen, die akute Atemwegsinfektionen (ARI) oder influenzaähnliche Krankheiten (ILI) verursachen, einschließlich Vogelgrippe-Viren (Friedrich Löffler-Institut, Tübingen) und Schweinegrippe-Viren (Institut für Molekulare Virologie, Universität Münster). Resistenzentwicklungen sind bislang nicht aufgetreten. „Ich hoffe, dass mit diesem gegen die Bundesoberbehörde BfArM gewonnenen Verfahren“, so Pandalis weiter, „die lange Kette von substanzlosen Angriffen bestimmter Interessensgruppen auf unser Präparat endlich beendet ist“.
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