Die Nachtdienste der Apotheken werden seit einem Jahr mit Hilfe
einer Notdienstpauschale bezuschusst und damit im Sinne der Patienten
finanziell unterstützt. Diese Aufgabe nimmt der Nacht- und
Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) seit dem 1.
August 2013 erfolgreich wahr. Für drei Quartale wurde die Pauschale
schon an die Apotheken ausgezahlt, für das vierte Quartal seit
Fondsgründung werden derzeit die notwendigen Daten erfasst. Das
Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) hatte den Fonds ins
Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen; sein jährliches
Ausschüttungsvolumen war mit 120 Mio. Euro beziffert worden.
"Der Nacht- und Notdienst der Apotheken sichert die
flächendeckende Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln", sagt
DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Die Zuschüsse für geleistete
Nachtdienste stärken vor allem die Apotheken im ländlichen Raum, da
sie häufiger in Dienstbereitschaft sind als Apotheken in der Stadt.
Der Nacht- und Notdienstfonds übernimmt diese Aufgabe seit einem Jahr
auf sehr professionelle und kostengünstige Art und Weise. Im
Gesundheitswesen ist der Fonds bereits heute eine anerkannte
Institution und steht als erfolgreicher Dienstleister für Apotheken
von Apotheken."
Unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit verwaltet der
DAV den Notdienstfonds. Finanziert wird die Pauschale über einen
Festzuschlag pro Packung bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Höhe
von 16 Cent. Die Landesapothekerkammern bestätigen dem Fonds jeweils
die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste zwischen 20
Uhr abends und 6 Uhr morgens. Jede Nacht, jeden Feiertag und jedes
Wochenende versorgen rund 1.400 Apotheken etwa 20.000 Patienten.
Weitere Informationen unter www.abda.de und
www.dav-notdienstfonds.de
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