Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle
Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen.
Daran erinnert jetzt der ADAC. Dabei - so heißt es in der
entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung - ist die
Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf
dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand
fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem
äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu
bilden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den
Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend
ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen
das Gebot der Rettungsgasse verstoßen mit einem Bußgeld von 20 Euro,
unter Umständen sogar mit einer Anzeige rechnen müssen. Jeder
Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall jede Minute zählt, um
das Leben der Verunglückten zu retten. Vergleichbare Regeln zur
Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in Österreich, der
Schweiz, Slowenien und Tschechien.
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